Dieser in GRUR-Prax 06/2021 erschienene Aufsatz zeigt am praktischen Beispiel der PAVIS GmbH, unter welchen Voraussetzungen IP-Management-Dienstleister eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigen. Er legt dar, welche Anforderungen an die Erlangung einer solchen Erlaubnis bestehen. Schließlich zeigt er auf, wie sich betroffene IP-Management-Dienstleister eine Erlaubnis „leihen“ können.
Hier ist der Artikel bei GRUR-Prax zu lesen: Erlaubnispflichten für IP-Management Dienstleister nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und dem Kreditwesengesetz
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