Beschleunigung durch Transparenz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 15.09.2026 ihr neues Rundschreiben 12/2026 zum Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 KAGB veröffentlicht. Das Rundschreiben gilt ab dem Tag seiner Veröffentlichung und ersetzt das bisherige Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB.