Charles berät Finanzinstitute jeglicher Art umfassend im Bankaufsichtsrecht und der operativen Tätigkeit. Er ist u.a. spezialisiert auf Zahlungsrecht, Geldwäscherecht sowie Outsourcing und führt verschiedene Akteure der FinTech-Industrie durch aufsichtsrechtliche Fragen. Darüber hinaus verfügt Charles über langjährige Erfahrung im Bereich des Gesellschaftsrechts (Fusionen und Übernahmen, Umstrukturierungen, multinationale Joint Ventures).
Zahlungsdienste im Sinne der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) können von verschiedenen Zahlungsdienstleistern erbracht werden. So können neben Zahlungsinstituten auch…
Am 5. April 2022 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Entwurf zur Überarbeitung der technischen Regulierungsstandards für eine…
Die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (“EBA“) veröffentlichten überarbeiteten Leitlinien zu den Sorgfaltspflichten und Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute…
Nachdem die Funktionalitäten des vom European Payments Council (EPC) entwickelten SEPA-Request-to-Pay-Regelwerks vorgestellt wurden, konzentriert sich dieser Blog-Artikel auf…
Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die akkurate Identifizierung und Verifizierung von Kundendaten ein wesentlicher Bestandteil der…