SEPA Proxy Lookup (SPL) – Mobiles Bezahlen mit der Telefonnummer

SEPA Proxy Lookup | SPL | PayTechLaw

Nachdem die Funktionalitäten des vom European Payments Council (EPC) entwickelten SEPA-Request-to-Pay-Regelwerks vorgestellt wurden, konzentriert sich dieser Blog-Artikel auf ein weiteres neues Verfahren des EPC, nämlich das SEPA Proxy Lookup (SPL)-Verfahren.

Das SPL-Verfahren ermöglicht es Endverbrauchern in der EU, mit ihrem Mobilgerät Geld von ihrem Zahlungskonto auf das Konto eines anderen EU-Bürgers zu überweisen, ohne dass Zahlungsinformationen wie die IBAN manuell ausgetauscht werden müssen.

Welches Problem wird mit dem SPL-Scheme angegangen?

Während die Nutzung von Smartphones in den letzten Jahren das tägliche Leben der Verbraucher, einschließlich ihres Zahlungsverhaltens, grundlegend verändert hat, bleiben die bestehenden mobilen Person-to-Person (P2P)-Zahlungslösungen überwiegend inländisch und das zugrundeliegende Nutzererlebnis für den Zahler und den Zahlungsempfänger beschränkt. Der Grund dafür ist, dass für die meisten inländischen P2P-Zahlungslösungen, für die das Mobiltelefon verwendet werden kann, Zahler und Zahlungsempfänger beim gleichen P2P-Zahlungsdienst registriert sein müssen oder der Zahler die Zahlungsdetails des Zahlungsempfängers kennen muss, um eine mobile Zahlung erfolgreich durchführen zu können.

Der manuelle Austausch von sensiblen Zahlungsdaten wie der IBAN führt in der Tat zu einem fragilen und umständlichen Zahlungsprozess.

Welche Lösung bietet die SPL-Regelung für dieses Problem?

Mit der SPL-Regelung soll ein bequemer Weg sichergestellt werden, der es jedem Zahlungsdienstnutzer ermöglicht, eine europaweite (mobile) Zahlung sicher und geschützt zu veranlassen, indem er eine einfache Methode mit Informationen (d.h. Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse) verwendet, die sein Gegenüber bereit ist mitzuteilen.

Der neue SPL-Dienst wird also eine Zuordnung einer Mobilfunknummer zu einer IBAN liefern, so dass der Zahlungsdienstleister des Zahlers anhand der Mobilfunknummer des letzteren die IBAN des Zahlungsempfängers abrufen kann. Anders gesagt sollen Zahlungsdienstnutzer in der Lage sein, Zahlungen über ihr Mobiltelefon (App) zu veranlassen, ohne die IBAN auszutauschen, was somit einen nahtlosen Geldtransfer per Mobiltelefon ermöglicht. Dies wiederum steigert das Nutzererlebnis des Endverbrauchers.

Darüber hinaus können die Zahlungsdienstleister Kosten im Zusammenhang mit der Verwendung falscher IBANs vermeiden und ihre Effizienz bei der Verarbeitung von Zahlungsvorgängen steigern.

Wie funktioniert das SPL-Verfahren?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim SPL-Verfahren um ein intelligentes Routing-Netzwerk, bei dem die Mobilfunknummer als Proxy für die IBAN verwendet wird, ohne eine neue IBAN-Datenbank zu erstellen. Es erfordert gemäß dem SPL-Regelwerk die Beteiligung von mindestens drei Parteien, d.h. dem Initiating Registry Provider (IRP), dem Responding Registry Provider (RRP) und dem SPL-Dienstleister (derzeit equensWordline), der zwischen IRPs und RRPs vermittelt und die APIs für den Informationsaustausch zur Verfügung stellt.

Der IRP, z.B. ein Finanzinstitut oder ein Zahlungsdienstleister, wird seinen Kunden, die eine Zahlung einleiten wollen, den SPL-Service anbieten. Der RRP seinerseits trägt den Kunden ein, der als Begünstigter der Zahlung vorgesehen ist und unterhält eine Kundendatenbank, in der ein individueller Datensatz die Mobiltelefonnummer oder optional die E-Mail-Adresse des Kunden mit einer IBAN verknüpft. Selbstverständlich kann ein Institut gleichzeitig die Rolle des IRPs und des RRPs wahrnehmen.

Konkret sendet der IRP als Agent seines Kunden, der der Initiator einer mobilen Zahlung ist und eine mobile P2P-Applikation zur Eingabe der Mobilfunknummer oder optional der E-Mail-Adresse (Proxy) des Zahlungsempfängers zwecks Veranlassung einer Zahlung verwendet, eine Zahlungsempfänger-Informationsanforderung unter Verwendung der genannten Daten an den SPL-Dienstleister. Nach Verifizierung der IRP-Anfrage leitet der SPL-Dienstleister die Anforderungsnachricht an die RRPs weiter. Diejenigen von ihnen, die die Mobiltelefonnummer (oder optional die E-Mail-Adresse) als die eines registrierten Kunden identifiziert haben, werden als Antwort auf die SPL-Anfrage die zu dieser bestimmten Mobiltelefonnummer (oder optional E-Mail-Adresse) gehörende IBAN angeben.

Als solches stärkt das SPL-Verfahren die Interoperabilität zwischen den verschiedenen europäischen mobilen P2P-Zahlungslösungen, die daran teilnehmen.

In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass das SPL-Verfahren als Ergänzung zu anderen SEPA-Verfahren betrachtet werden sollte, da es sich auf eine Look-up-Funktion beschränkt, deren einziger Zweck darin besteht, eine Zahlung zu veranlassen. Tatsächlich ist die eigentliche Zahlung nicht Teil des SPL-Verfahrens und wird durch ein übergeordnetes Zahlungsverfahren innerhalb des geographischen SEPA-Anwendungsgebiets abgedeckt.

Eine wirkliche Innovation und für wen ist SEPA Proxy Lookup interessant?

P2P-Zahlungen ohne den manuellen Austausch der IBAN gibt es bereits, und bekannte Anbieter, bei denen dies funktioniert, sind PayPal oder Klarna. Mit der Einführung des SPL-Verfahrens will der EPC die Wettbewerbsfähigkeit von Zahlungsdienstleistern in der EU (einschließlich traditioneller Banken) verbessern, indem er die Benutzererfahrung für (grenzüberschreitende) P2P-Zahlungen ihrer Kunden verbessert. Banking-Apps, die die kombinierte Nutzung des SPL-Verfahrens zusammen mit dem SEPA-Request-to-Pay-Regelwerk und einem SEPA-Zahlungsverfahren (wie z.B. der SEPA-Echtzeitüberweisung) anbieten haben somit das Potential, die Loyalität der Kunden gegenüber ihrer Hausbank zu steigern, da sie sich auf das Zahlungskonto, welches sie bei dieser führen, beschränken können.

Dem EPC zufolge werden die Teilnehmer des SPL-Verfahrens davon profitieren, dass sie ihren Kunden proxy-basierte Zahlungslösungen auf paneuropäischer Ebene anbieten können.

Ausblick

Wie die Europäische Kommission kürzlich in ihrer Mitteilung über die EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr dargelegt hat, haben die europäischen Zahlungsdienstleister noch nicht mit der Integration des neu entwickelten SPL-Verfahrens begonnen. Es wird interessant sein zu beobachten, ob die Marktteilnehmer bereit sein werden, die Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die sie als IRP (z.B. Implementierung einer Benutzerschnittstelle für den Zugang der Kunden zum SPL-Dienst bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes sensibler Daten) oder als RRP (z.B. Pflege eines Systems zwecks individuellem Eintrag für jeden Kunden, der seine Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Identität, IBAN usw. erfasst, sowie Pflege eines Risikomanagementprogramms zur Gewährleistung der Integrität der Kundendatenbank) erwarten.

Mit dem kürzlich aktualisierten SPL-Regelwerk, welches am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist, hat der EPC den Verfahrensteilnehmern, die als RRPs fungieren, die Möglichkeit geschaffen, eine Gebühr als Gegenleistung für die an den IRP erbrachten Dienstleistungen erheben zu können, wodurch neue potenzielle Einnahmequellen geschaffen wurden.

Darüber hinaus ist geplant, das SPL-Verfahren im Laufe der Zeit weiterzuentwickeln, um zusätzliche Proxy-Typen, Kontokennungen und Anwendungsfälle (wie Person-to-Business-Zahlungen oder die Zustellung einer elektronischen Quittung) zu unterstützen.

Der EPC hat erklärt, dass die Wertstellung des SPL-Verfahrens unmittelbar proportional zur Anzahl seiner Teilnehmer ist, was wiederum bedeutet, dass sich First Movers finden müssen.

 

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