Fokus auf die EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr

PayTechLaw | EU-Strategie Massenzahlungsverkehr | Retail Payments Strategy | Mariia Korneeva

Teil des Digital-Finance-Pakets

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission im September 2020 verabschiedeten Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors haben die Legislativvorschläge zu Kryptowerten (MiCA und DLT-Pilotregelung) und zur Betriebsstabilität digitaler Systeme (DORA) sicherlich die meiste Aufmerksamkeit des Marktes auf sich gezogen, während die Strategie für den Massenzahlungsverkehr etwas aus dem Blickfeld geriet.

Richten wir also einmal alle Augen auf die Strategie für den Massenzahlungsverkehr (Retail Payments Strategy, RPS), die definitiv einige wegweisende Aussagen über die Zukunft des Massenzahlungsverkehrs innerhalb der EU enthält.

In diesem Artikel werden wir uns auf die erste Säule der RPS konzentrieren, die Förderung von grenzüberschreitenden europäischen Zahlungslösungen, genauer gesagt auf die Einführung von Sofortzahlungen (Instant Payments). Zuvor lohnt es sich, einen Blick auf die Beweggründe der Kommission zu werfen, warum sie eine solche Strategie ins Leben ruft.

Gründe für die Erarbeitung einer Strategie für den Massenzahlungsverkehr in der EU

Erst einmal steht außer Frage, dass die Pandemie die Digitalisierung im Allgemeinen vorangetrieben hat, einschließlich kontaktloser/bargeldloser Bezahlmethoden. Darüber hinaus werden wearables wie Uhren sowie Brillen oder Gürtel in der Zukunft zu beliebten Zahlungsgeräten, und fortschrittliche Authentifizierungstechnologien, die auf Biometrie beruhen, haben sogar das Potenzial, Zahlungsgeräte gänzlich überflüssig zu machen.

In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass die EU-Zahlungsmärkte zwar dynamisch sind, aber nach wie vor in erheblichem Maße entlang der nationalen Grenzen fragmentiert sind, mit inländischen Zahlungslösungen, die auf Karten oder Sofortzahlungen basieren, jedoch nicht grenzüberschreitend funktionieren.

Nach Ansicht der Kommission sollte ein einheitlicher, kohärenter und übergreifender politischer Rahmen das Ergebnis der Entwicklung einer klaren Vision für den europäischen Massenzahlungsverkehr sein. Diesbezüglich will die Kommission eine politische Katalysatorrolle spielen, während sie sich bei der Entwicklung der entsprechenden Zahlungslösungen voll und ganz auf den Privatsektor verlässt.

Sofortzahlungen als „neue Normalität“

Die derzeitige Fragmentierung des EU-Massenzahlungsverkehrsmarktes verhindert letztendlich, dass Bürger und Unternehmen die Vorteile von Sofortzahlungen nutzen können, so die Kommission.

Zur Erinnerung: Sofortzahlungen ermöglichen die sofortige Verfügbarkeit von Geldbeträgen für den Zahlungsempfänger und haben in Kombination mit mobilen Zahlungen das Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit von Zahlungsdienstleistern (PSPs) in der EU zu erhöhen.

Da das System derzeit jedoch noch auf Freiwilligkeit beruht, war es bislang noch nicht möglich, eine rasche und umfassende Teilnahme sicherzustellen. Einige Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets hinken deutlich hinterher. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass Maßnahmen erforderlich sein dürften, um den Beitritt zum SCT Inst. Scheme zu beschleunigen.[1]

Bis heute, d. h. mehr als 3 Jahre nach der Einführung, haben sich nur 58 % der europäischen PSPs aus 23 Ländern dem SEPA-Sofortüberweisungsverfahren angeschlossen. Daher schließt die EU nicht aus, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, so wie es mit der SEPA-Verordnung[2] geschehen ist, die ein rechtsverbindliches Enddatum für die Umstellung auf SEPA festlegt.

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Während die quasi Echtzeitverfügbarkeit der Geldbeträge auf dem Konto des Zahlungsempfängers zweifelsohne einen Meilenstein im alltäglichen Zahlungsverkehr darstellt, kann sie in Verbindung mit der Unwiderruflichkeit von Zahlungen auch einige Nachteile für die Verbraucher mit sich bringen, insbesondere wenn es um fehlerhafte Transaktionen oder Betrug geht. In diesem Zusammenhang verweist die EU-Kommission auch auf Herausforderungen in Bezug auf Geldwäsche, Cyberangriffe sowie Betriebs- und Liquiditätsrisiken für Zahlungsdienstleister und erinnert diese daran, bei der Bereitstellung von Sofortzahlungsdiensten geeignete und zeitnahe Instrumente zur Verhinderung von Betrug und Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung einzusetzen.

Darüber hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass Sofortzahlungsdienste, um sie als neue Norm zu etablieren, Funktionen wie Chargebacks[3] anbieten und nicht zu kostspielig sein sollten, wobei davon auszugehen ist, dass mit großer Wahrscheinlichkeit zusätzliche Kosten anfallen werden, wenn bestimmte Funktionen und add-ons wie Rückbuchungen angeboten werden.

Schließlich strebt die Kommission im Zusammenhang mit der Einführung von Sofortzahlungen ein Verbraucherschutzniveau an, das dem anderer Zahlungsinstrumente entspricht.

 

Wenn Sie mehr über die wichtigsten Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung des grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehrs erfahren möchten, dann lohnt ein Blick auf unsere Infografik:

PayTechLaw | EU-Strategie Massenzahlungsverkehr Retail Payments Strategy | Infografik

PDF zum Download: PayTechLaw_Infografik_Retail Payment Strategy

 

[1] Mitteilung der Europäischen Kommission über eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr in der EU, Seite 6

[2] Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung technischer und wirtschaftlicher Anforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro.

[3] Die Rückgabe von Kreditkartengeldern an den Käufer in bestimmten Fällen, z. B. bei einer irrtümlichen Zahlung.

 

 

Cover picture: Copyright © Adobe Stock / Mariia Korneeva

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You May Also Like