Bezahlen per SEPA-Basislastschrift | FinTech-Onlinekurs #8

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Die SEPA-Basislastschrift ist ein beliebtes Bezahlverfahren. Anders als bei einer Überweisung veranlasst bei der SEPA-Basislastschrift der Zahlungsempfänger die Zahlung. Es handelt sich damit um eine sog. Pull-Zahlung. Eine SEPA-Basislastschrift-Transaktion erfolgt in mehreren Schritten:

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Bietet der Händler die Bezahlmethode SEPA-Basislastschrift an und will der Kunde seine Einkäufe so bezahlen, erteilt der Kunde dem Händler ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses enthält neben der Ermächtigung des Händlers, den Lastschrifteinzug vorzunehmen, auch die Weisung an die Kundenbank, die Einlösung der Lastschrift vorzunehmen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist nicht zwingend vom Kunden zu unterschreiben. Allerdings besteht zum Beispiel bei online erteilten SEPA-Lastschriftmandaten die Gefahr, dass ein Kunde mit dem Einwand, er habe das SEPA-Lastschriftmandat nicht erteilt, über die Kundenbank eine Rücklastschrift auslöst und der Händler die Mandatserteilung nicht beweisen kann. Dieses Risiko trägt der Händler 13 Monate lang.

Ankündigung des SEPA-Basislastschrift-Einzugs

Um dem Kunden Zeit zu geben, für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen, hat der Händler den Kunden vorab über die Kontobelastung zu informieren. Der Händler teilt dem Kunden das Belastungsdatum und den einzuziehenden Betrag unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz mit. Diese Ankündigung hat 14 Tage vor dem Belastungsdatum zu erfolgen, soweit nichts anderes – etwa in den AGB des Händlers – vereinbart wurde.

Lastschrifteinreichung und Transaktionsdurchführung

Der Händler reicht die Lastschrift bei der Händlerbank ein, indem er ihr die Lastschriftdaten übermittelt. Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Händler. Die Händlerbank legt dann die Lastschrift der Kundenbank zur Verrechnung vor. Alle Zahlungsvorgänge werden am Fälligkeitstag bewirkt. Das bedeutet, dass die Kundenbank den Betrag an die Händlerbank übermittelt und das Konto des Kunden entsprechend belastet. Die Händlerbank schreibt dem Zahlungsempfänger den Betrag gut.

Möglichkeit der Rückbelastung innerhalb 8 Wochen

Auch wenn der Kunde dem Händler wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, kann der Kunde binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Kundenbank ohne Angaben von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Die Kundenbank bringt dann das Konto des Kunden wieder auf den ursprünglichen Stand und gibt die Lastschrift zurück.

 

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