Crowdfunding-Plattform-VO: Neue Regelung für Crowdfunding-Plattformen und Kreditplattformen

Crowdfunding-Plattform-VO | Schwarmfinanzierungsplattform | PayTechLaw

Die EU hat am 7. Oktober 2020 die Verordnung über „Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen“, (EU) 2020/1503, (nachfolgend die „Crowdfunding-Plattform-VO“) erlassen.

Die EU beabsichtigt, die Regelungen hinsichtlich Plattformen zur Finanzierung mittels Crowdfunding in Europa einheitlich zu gestalten. In diesem Beitrag sprechen wir allgemein von Crowdfunding und meinen damit begrifflich auch das Crowdlending.

Mit der Crowdfunding-Plattform-VO ändern sich für deutsche FinTechs, die im Bereich Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) tätig sind, die regulatorischen Vorgaben teilweise massiv.

Ich möchte Ihnen mit diesem Beitrag einen ersten Überblick über die Crowdfunding-Plattform-VO geben.

Hintergrund

Neben der klassischen Bankfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) etablieren sich seit Jahren immer mehr alternative Finanzierungswege, insbesondere Venture-Capital, Wandeldarlehen, Factoring oder Mezzanine-Finanzierungen. Die EU sieht das Crowdfunding als weitere alternative Finanzierungsform an.

Nach Ansicht der EU haben die einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Regelungen für die Finanzierung über Crowdfunding-Plattformen erlassen, so dass ein grenzüberschreitendes Anbieten von Finanzierungen über eine Schwarmfinanzierungsplattform nur schwerlich möglich ist.

Dies zeigt sich deutlich an den Vorschriften, die nach deutschem Recht für Crowdfunding bestehen. Nach dem Vermögensanlagegesetz beschränkt sich das Crowdfunding über Plattformen auf nachrangige Finanzierungsformen. Kreditplattformen benötigen dagegen in der Regel die Einbeziehung einer Fronting-Bank, um die regulatorischen Vorgaben zu erfüllen.

Überblick über die Regelungen der Crowdfunding-Plattform-VO

Die EU beabsichtigt mit der Crowdfunding-Plattform-VO einheitliche Regelungen für Schwarmfinanzierungen einzuführen.

Die Crowdfunding-Plattform-VO führt eine neue regulierte Dienstleistung ein, nämlich die „Schwarmfinanzierungsdienstleistung“, die von einem „Schwarmfinanzierungsdienstleister“ über eine „Schwarmfinanzierungsplattform“ angeboten wird. Damit wird das Betreiben einer Crowdfunding-Plattform ein Geschäft, welches eine Genehmigung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde benötigt.

Die nun von der EU erlassene Verordnung führt ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren für Crowdfunding-Plattformen ein. Dieses Zulassungsverfahren ersetzt im Anwendungsbereich der Verordnung die nationalen Regelungen. Dieses Zulassungsverfahren wird detailliert in der Crowdfunding-Plattform-VO geregelt.

Der Anwendungsbereich der Crowdfunding-Plattform-VO ist dahingehend eingeschränkt, dass die  Schwarmfinanzierungsplattform keine Verbraucher finanzieren darf.

Kernstück – und dafür geradezu versteckt in – der Crowdfunding-Plattform-VO ist folgende Pflicht der Mitgliedstaaten:

Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Anleger und finanzierten Unternehmen für die Nutzung der Crowdfunding-Plattform keine Zulassung als Kreditinstitut oder sonstige individuelle Zulassung benötigen.

Betroffene Unternehmen

Die Verordnung betrifft die in Deutschland tätigen Crowdfunding-Plattformen. Daneben sind aber auch Kreditplattformen, die nicht-nachrangige Darlehen vergeben, betroffen, da die in Deutschland typische Struktur unter Einbindung einer Fronting-Bank aufgrund der Crowdfunding-Plattform-VO unter Umständen nicht mehr notwendig erscheint.

Reichweite und Gültigkeit der Crowdfunding-Plattform-VO

Die Crowdfunding-Plattform-VO ist eine EU-Verordnung und hat damit unmittelbare Wirkung in Deutschland. Es bedarf keiner Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber wie bei EU-Richtlinien.

Die Crowdfunding-Plattform-VO gilt ab dem 10. November 2021.

Weitere zu klärende Fragen

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag einen ersten Überblick über die Crowdfunding-Plattform-VO geben.

Wir werden bald hier an dieser Stelle insbesondere auf folgende Themen innerhalb der Crowdfunding-Plattform-VO genauer eingehen:

  • Was ist der Anwendungsbereich der Crowdfunding-Plattform-VO?
  • Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf Kreditplattformen?
  • Welche Voraussetzung sind für eine Zulassung als Crowdfunding-Plattform zu erfüllen?
  • Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Fortsetzung folgt…

 

 

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