Am 13. Januar 2018 ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Kraft getreten. Mit dem neuen ZAG hat der Gesetzgeber den aufsichtsrechtliche Teil der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in nationales Recht umgesetzt. Eine wichtige Änderung im neuen ZAG betrifft die Bereichsausnahmen „limited network“ und „limited range“. Wer sich auf diese Bereichsausnahmen beruft, muss dies der BaFin anzeigen, wenn ein Umsatz von 1 Million Euro überschritten wird.
Eine Zusammenfassung der interessantesten Ergebnisse haben wir in einer Infografik aufbereitet. Die Auswertung der von der BaFin veröffentlichten angezeigten Bereichsausnahmen finden Sie im Beitrag “Wenn die Ausnahme zur Regel wird – Aktuelle Zahlen zu limited network und limited range”.