SEPA Request-to-Pay (SRTP | R2P) ist ein neues Regelwerk des European Payment Council (EPC), ähnlich wie die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT). Es handelt sich aber weder um ein Zahlungsinstrument noch um eine Zahlungssystem, sondern vielmehr ist SEPA Request-to-Pay ein Nachrichtendienst. Was soll das bringen? Darum soll es im Folgenden gehen.
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Der EPC, der auch über die anderen SEPA-Regelwerke wacht, hat einen neues Regelwerk geschaffen und zur Konsultation gestellt. Es heißt SEPA Request-to-Pay, oder abgekürzt SRTP, und soll es Zahlungsempfängern erleichtern, Zahlungsaufforderungen an Zahler zu versenden, eingehende Zahlungen automatisiert zuzuordnen und ggfls. sogar elektronisch Teil- und Ratenzahlungen zu vereinbaren. SEPA Request-to-Pay ist ein bisschen wie ein Über-e-Biling-Tool, an das sich in einer idealen Welt alle anschließen.
So funktioniert SEPA Request-to-Pay im Einzelnen:
Bei dem SEPA Request-to-Pay-Regelwerk handelt es sich um ein Vier-Parteien-System, an dem der Zahlungsempfänger, dessen SRTP-Anbieter, der Zahler sowie dessen SRTP-Anbieter teilnehmen.
Der Zahlungsempfänger (z. B. ein Online-Händler), kann mit Hilfe der vom Käufer (= Zahler) eingegebenen Daten, wie Namen, IBAN des Käufers, Preis und Artikel, einen „Request-to-Pay“ erstellen, d. h. eine Zahlungsaufforderung in einem durch das SRTP-Regelwerk festgelegten Format. Dabei wird der Händler durch seinen SRTP-Anbieter unterstützt, der die Daten des Händlers in das entsprechende Format bringt und an den SRTP-Anbieter des Käufers schickt.
Der Käufer empfängt dann innerhalb von wenigen Sekunden den „Request-to-Pay“ auf seinem Endgerät. Wie dem Käufer die Zahlungsaufforderung des Händlers angezeigt wird, also z. B. als E-Mail, Push Message auf dem Handy oder per WhatsApp, ist eine Sache der Sicherheit und Vereinbarung zwischen dem Käufer und seinem SRTP-Anbieter. Das SRTP-Regelwerk gibt nicht vor, wie die Kommunikation mit dem Käufer funktioniert und über welchen Kanal dieser die Nachrichten empfängt.
Der Käufer hat nun die Wahl, den Request-to-Pay zu akzeptieren oder abzulehnen. Zukünftig sollen auch Anfragen auf Teilzahlungen oder Ratenzahlungen möglich werden; diese sind aber im derzeitigen Konsultationsvorschlag noch nicht enthalten. Der Händler kann auch einen Vorschlag machen, wie der Käufer zahlen soll, z. B. per SEPA-Überweisung (SCT) oder per SEPA-Echtzeitüberweisung (SCTInst).
Lehnt der Käufer die Zahlung ab, so erhält der Händler eine sofortige ablehnende Nachricht. Akzeptiert der Käufer die Zahlungsaufforderung, so kann sich daran die Auslösung der Zahlung durch den Käufer anschließen, z. B. durch eine SEPA-Überweisung im Online-Banking, ohne dass der Käufer den Betrag, die Kontodaten des Händlers und eine etwaige Rechnungsnummer eingeben muss. Die Zahlung ist aber nicht Teil des SRTP-Regelwerks, sondern schließt sich idealerweise nur an.
Wie kann dann gezahlt werden?
Grundsätzlich gibt das SRTP-Regelwerk keine Zahlungsmethode vor. Der Käufer kann daher frei wählen, wie er den Betrag begleichen will. Allerdings geht das SRTP Rulebook in der Konsultationsfassung explizit davon aus, dass die Zahlung im Anschluss an den Request-to-Pay per SEPA-Überweisung erfolgt.
Richtig interessant und damit auch Point of Sale-fähig, wird Request-to-Pay, wenn es mit einer Echtzeitüberweisung ) kombiniert würde, denn dann wäre der Kaufpreis in Sekunden auf dem Konto des Händlers.
Das SRTP-Regelwerk sieht jedoch nur vor, dass der Zahlungsempfänger eine Nachricht erhält, dass der Zahler den Request-to-Pay akzeptiert. Ob der Zahler dann auch wirklich zahlt, d. h. eine Überweisung auslöst, ist nicht Teil des SRTP-Systems.
Wer kann SRTP-Anbieter werden?
Da es sich um einen Nachrichtendienst und nicht um einen Zahlungsdienst handelt, kann jedes Unternehmen SRTP-Anbieter werden, das die technische Infrastruktur bereithält und sich dem SRTP-Regelwerk unterwirft. Allerdings wird SEPA Request-to-Pay nur dann wirklich etwas bringen, wenn der Zahler nach Empfang des Request-to-Pay auch sofort zahlen kann. Dies erfordert eine Integration mit dem Zahlungsdienstanbieter des Zahlers. Faktisch sind daher die Banken in der Pole-Position, den Service als einen Annex zum Online-Banking anzubieten. Auch für Zahlungsauslösedienste kann es aber eine attraktive Option sein, SRTP-Anbieter zu werden.
Für wen ist SEPA Request-to-Pay interessant?
Auf Basis der derzeitigen Fassung des SRTP Rulebook dürfte Request-to-Pay zunächst im B2B-Bereich interessant werden. Unternehmen könnten darüber an ihre Kunden Zahlungsaufforderungen verschicken mit einem entsprechenden Zahlungsziel (diese Funktionalität enthält das SRTP-Format) und sich schnell Gewissheit über die Zahlungswilligkeit ihrer Kunden verschaffen. Da jedoch nach dem Steuerrecht für eine Rechnung weitere Daten notwendig sind und auch ein unveränderliches Format vorgeschrieben ist, wird es hier noch Entwicklungsaufwand bedeuten und ggfls. eine Gesetzesänderung notwendig werden, bis SRTP eine vollständige elektronische Rechnung darstellt.
Für die kontoführenden Banken ergibt sich die Möglichkeit, ihren Kunden eine Online-Bezahloption anzubieten, die europaweit funktioniert und sehr komfortabel sein kann, weil die Eingabe von IBAN, Betrag und Referenz nicht mehr erforderlich ist, sondern nur noch die (starke) Authentifizierung. Wesentlich wird dabei aber sein, dass die Umsetzung tatsächlich nutzerfreundlich und auch mobil funktioniert. Das ist leider immer noch eine Schwachstelle der Banken. Wie oben ausgeführt, wird SRTP vor allem dann interessant (und vergleichbar mit der Einsatzfähigkeit einer Kreditkarte), wenn es mit einer Echtzeitüberweisung kombiniert wird. Hier liegt auch eine große Chance für Banken, die Nutzung von SEPA Instant Payment voranzubringen. Allerdings müssen die Preise dafür günstiger werden, denn sonst weicht der Verbraucher auf andere, für ihn kostenfreie, Zahlungsmethoden aus.
PSPs, die sich auf (Online-) Händler spezialisiert haben, werden SRTP anbieten wollen, wenn die Händler es nachfragen. Und hier kommt eine Gretchenfrage: Warum sollte der Händler SRTP einsetzen wollen? Attraktiv ist sicher, damit Kunden zu gewinnen, die keine Kreditkarte aber ein Girokonto haben. Solange allerdings nicht klar ist, wie gewährleistet wird, dass der Kunde dann auch tatsächlich zahlt, bzw. wie der Händler sieht, dass gezahlt wurde (am besten in Echtzeit), bietet SRTP gegenüber Zahlungsauslösediensten wie Sofort keinen Vorteil für den Händler.
Fazit: In Kombination mit einem tatsächlich europaweit funktionierenden Open Banking, einer wirklich guten User Experience auf Seiten der Zahler und der Möglichkeit, der kostengünstigen Nutzung von SEPA Instant Payment hat SEPA Request-to-Pay einen sehr interessanten Anwendungsbereich und könnte sehr einfach zu einem ein europäischen Zahlungssystem entwickelt werden. Das sind wiederum jedoch auch einige Bedingungen, die nicht danach klingen, als ob sie schnell umgesetzt würden.
Die nächsten Schritte
Im November 2020 soll die neue Version des SRTP Rulebook vom EPC veröffentlicht werden. Das Scheme soll dann schon Anfang 2021 starten.
Derzeitiger Stand des SRTP Rulebook: https://www.europeanpaymentscouncil.eu/document-library/rulebooks/public-consultation-sepa-request-pay-scheme-rulebook
Wer nachlesen möchte, wie das Bezahlen mit der SEPA-Basislastschrift funktioniert, dem empfehlen wir den Beitrag von Matthäus.
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