Meilenstein im Datenschutz: EuGH zu Pseudonymisierung, Anonymisierung und Transparenzpflichten im Datenschutz
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.09.2025 zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts bestätigt: Auch pseudonymisierte und subjektive Daten sind personenbezogen. Die Entscheidung hebt die Transparenzpflichten bei der Weitergabe von Daten hervor – mit klarer Relevanz auch für die DSGVO.