Mai 2024
FinmadiG und MiCAR auf dem Radar
Die Kryptowerteregulierung in Europa nimmt Fahrt auf. Ab dem 30. Juni werden im Rahmen der Geltung der Markets in Crypto-Assets Regulierung (MiCAR) für ganz Europa die Regelungen für die Vermögenswertereferentzierte Token (Asset-Referenced Token bzw. ART) und E-Geld-Tone (E-Money-Token bzw. EMT; beide auch „Stablecoins“ genannt) zur Anwendung kommen. Der deutsche Gesetzgeber hat nun ebenfalls reagiert und bringt mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) – darin enthalten das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – die rechtliche Grundlage dafür, dass bestehende deutsche Kryptowertevorgaben an die MiCAR angepasst werden. Besonderheiten dieser Gesetzesinitiative sind vor allem:
1. Qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft:
Neben dem Kryptoverwahrgeschäft für Kryptowerte im Rahmen der MiCAR (alles Kryptowerte die keine MiFID-Finanzinstrumente sind) wird es zukünftig das qualifzierte Kryptoverwahrgeschäft geben, welches auch die Verwahrung von Security Token und damit MiFID-Finanzinstrumente erlaubt.
2. Vorrang MiCAR vor Vermögensanlagengesetz (VermAnlG):
Soweit zukünftig Token als Vermögensanlagen und als MiCAR-Kryptowerte gelten, wird die MiCAR vor dem VermAnlG vorrang genießen. Dies führt insbesondere dazu, dass für die Emission solcher Token keine Vermögensanlagen-Prospekt erforderlich sein wird. Stattdessen genügt ein MiCAR-Whitepaper und die Token können im gesamten europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden (sog. Passporting)
Auch die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities bzw. NCA) haben reagiert und veröffentlichen fleißig MiCAR-relevante Informationen. So in etwa: