Regulierungen von Kryptowährungen im Überblick

Zeitstrahl Kryptowährungsregulierung im Zehnjahresüberblick

Zeitstrahl der Kryptowährungsregulierung Überblick

Mai 2024

FinmadiG und MiCAR auf dem Radar

Die Kryptowerteregulierung in Europa nimmt Fahrt auf. Ab dem 30. Juni werden im Rahmen der Geltung der Markets in Crypto-Assets Regulierung (MiCAR) für ganz Europa die Regelungen für die Vermögenswertereferentzierte Token (Asset-Referenced Token bzw. ART) und E-Geld-Tone (E-Money-Token bzw. EMT; beide auch „Stablecoins“ genannt) zur Anwendung kommen. Der deutsche Gesetzgeber hat nun ebenfalls reagiert und bringt mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) – darin enthalten das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – die rechtliche Grundlage dafür, dass bestehende deutsche Kryptowertevorgaben an die MiCAR angepasst werden. Besonderheiten dieser Gesetzesinitiative sind vor allem:

1. Qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft:
Neben dem Kryptoverwahrgeschäft für Kryptowerte im Rahmen der MiCAR (alles Kryptowerte die keine MiFID-Finanzinstrumente sind) wird es zukünftig das qualifzierte Kryptoverwahrgeschäft geben, welches auch die Verwahrung von Security Token und damit MiFID-Finanzinstrumente erlaubt.

2. Vorrang MiCAR vor Vermögensanlagengesetz (VermAnlG):
Soweit zukünftig Token als Vermögensanlagen und als MiCAR-Kryptowerte gelten, wird die MiCAR vor dem VermAnlG vorrang genießen. Dies führt insbesondere dazu, dass für die Emission solcher Token keine Vermögensanlagen-Prospekt erforderlich sein wird. Stattdessen genügt ein MiCAR-Whitepaper und die Token können im gesamten europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden (sog. Passporting)

Auch die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities bzw. NCA) haben reagiert und veröffentlichen fleißig MiCAR-relevante Informationen. So in etwa:



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