Das ändert sich im deutschen Zivilrecht aufgrund der PSD2

Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) in der Beschlussfassung des Finanzausschusses verabschiedet. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 17.07.2017 erfolgt. Die wesentlichen Änderungen treten am 13.01.2018 in Kraft (PayTechLaw hat hierüber bereits berichtet). Aufgrund der Änderungen ergeben sich insbesondere Anpassungen im deutschen Zivilrecht. Änderungen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) vorgenommen.

Änderungen im Zivilrecht (BGB und im EGBGB)

Durch das ZDUG werden an den zahlungsverkehrsrechtlichen Regelungen im BGB und im EGBGB zahlreiche Änderungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Folgeänderungen aufgrund der Einführung neuer Arten von Zahlungsdiensten. Aber auch das weitreichende Surcharge-Verbot dürfte für Verbraucher und den Handel von Interesse sein.

PayTechLaw erstellt Vergleichsversion

Damit Sie den Überblick über die Neuregelungen nicht verlieren, haben wir für Sie eine Vergleichsversion erstellt. Mithilfe dieses Dokuments können Sie auf einen Blick erkennen, welche Änderungen sich im zivilrechtlichen Zahlungsverkehrsrecht im Vergleich zum derzeitigen Gesetzesstand ergeben werden.

 

Titelbild / Cover picture: Copyright © PayTechLaw



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