Das ändert sich im deutschen Zivilrecht aufgrund der PSD2

Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) in der Beschlussfassung des Finanzausschusses verabschiedet. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 17.07.2017 erfolgt. Die wesentlichen Änderungen treten am 13.01.2018 in Kraft (PayTechLaw hat hierüber bereits berichtet). Aufgrund der Änderungen ergeben sich insbesondere Anpassungen im deutschen Zivilrecht. Änderungen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) vorgenommen.

Änderungen im Zivilrecht (BGB und im EGBGB)

Durch das ZDUG werden an den zahlungsverkehrsrechtlichen Regelungen im BGB und im EGBGB zahlreiche Änderungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Folgeänderungen aufgrund der Einführung neuer Arten von Zahlungsdiensten. Aber auch das weitreichende Surcharge-Verbot dürfte für Verbraucher und den Handel von Interesse sein.

PayTechLaw erstellt Vergleichsversion

Damit Sie den Überblick über die Neuregelungen nicht verlieren, haben wir für Sie eine Vergleichsversion erstellt. Mithilfe dieses Dokuments können Sie auf einen Blick erkennen, welche Änderungen sich im zivilrechtlichen Zahlungsverkehrsrecht im Vergleich zum derzeitigen Gesetzesstand ergeben werden.

 

Titelbild / Cover picture: Copyright © PayTechLaw



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
BRUBEG – Noch strengere Regulierung für M&A Transaktionen im Bankensektor
Weiterlesen

BRUBEG – Noch strengere Regulierung für M&A Transaktionen im Bankensektor

Das BRUBEG erweitert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für M&A-Transaktionen und Reorganisationen im Bankensektor erheblich. Neben neuen Genehmigungspflichten für den Erwerb wesentlicher Beteiligungen werden künftig auch Verschmelzungen, Spaltungen und bestimmte Asset Deals einer formellen aufsichtsrechtlichen Kontrolle unterworfen.
Weiterlesen
MiCAR trifft PSD2: Warum E-Geld-Token plötzlich doppelt reguliert werden | ALLES LEGAL #138
Weiterlesen

MiCAR trifft PSD2: Warum E-Geld-Token plötzlich doppelt reguliert werden | ALLES LEGAL #138

Seit dem Ende der EBA-Übergangsphase im März 2026 müssen viele Kryptowerte-Dienstleister prüfen, ob neben der MiCAR auch eine PSD2- beziehungsweise ZAG-Lizenz erforderlich ist. In dieser Folge erklärt Kemal Ahmedi, warum sich Krypto- und Zahlungsdiensterecht überschneiden und welche Folgen das für Geschäftsmodelle und Lizenzstrategien hat.
Weiterlesen
Datenschutz im Zahlungsverkehr – Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten Data Protection in Payment Services – Legal Framework and Key Particularities
Weiterlesen

Datenschutz im Zahlungsverkehr – Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten

Der Datenschutz im Zahlungsverkehr bewegt sich im Spannungsfeld zwischen DSGVO, PSD2 und ZAG. Besonders herausfordernd ist dabei die rechtliche Einordnung von Zahlungsdaten, da Transaktionsdaten weitreichende Rückschlüsse auf persönliche Lebensbereiche ermöglichen können. Der Beitrag beleuchtet die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Zahlungsdienstleistern, PISP und AISP.
Weiterlesen