Bundesregierung legt Entwurf für neues ZAG vor – Vergleichsversion bei PayTechLaw

Die Bundesregierung legt denEntwurf für das neue ZAG vor. PayTechLaw informiert über die Änderungen in einer Vergleichsversion.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Am 08.02.2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) beschlossen. Der Entwurf beinhaltet die aufsichtsrechtlichen und die zivilrechtlichen Regelungen der PSD2. PayTechLaw wird den Entwurf analysieren und die Ergebnisse dieser Analyse sukzessive auf dieser Website veröffentlichen. Was aber ändert sich im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)?

Das ändert sich im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Für all diejenigen unter Ihnen, die so lange nicht warten möchten: Wir haben eine Vergleichsversion erstellt, aus der Sie die Änderungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum bestehenden Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erkennen können. Blau markierte Passagen kennzeichnen Einfügungen. Streichungen sind in roter Farbe markiert.

Wesentliche Neuerungen

Wesentliche Neuerungen ergeben sich aufgrund der Einführung neuer Arten von Zahlungsdiensten. Darüber hinaus hält auch das Erfordernis zur starken Kundenauthentifizierung die betroffenen Unternehmen auf Trab. Schließlich wird sich auch für bestehende Institute einiges ändern. Schreiben Sie uns, wenn Sie einzelne Themenbereiche intensiver beleuchtet sehen möchten. Gern können Sie uns auch mitteilen, wenn Ihnen Änderungen besonders aufgefallen sind.

 

(Titelbild: Copyright © fotolia)

 

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