Kryptowerte werden in verschiedenen Rechtsvorschriften unterschiedlich definiert. Wenn man sich die wichtigsten deutschen aufsichtsrechtlichen Vorschriften (KWG, ZAG, WpHG) im Vergleich zur MiCAR anschaut, erkennt man, dass die aufsichtsrechtliche Behandlung von der Art des Kryptowertes abhängt. Die MiCAR unterscheidet neben Utility Token und Kryptowerten auch zwischen zwei neu von der MiCAR eingeführte Token-Arten (welche man im Markt bisher als sog. Stablecoins bezeichnet hat).
Zur Übersicht habe ich für Sie eine kleine Infografik erstellt: