„Wie sicher ist mein Geld?“ Über die Kundengeldsicherung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten

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Spätestens seit dem Jahr 2020 beschäftigt viele Kunden von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAG-Instituten) eine Frage: Wie ist mein Geld gesichert, wenn das ZAG-Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät? Zunächst haben wir für alle Interessierten und Betroffenen eine gute Nachricht: Wenn sich alle handelnden Personen an die gesetzlichen Regeln gehalten haben, dann ist das Geld bei ZAG-Instituten selbst dann sehr sicher, wenn diese Institute zahlungsunfähig werden. Das liegt daran, dass es im Europäischen Wirtschaftsraum genaue Vorgaben dazu gibt, wie die ZAG-Institute Kundengelder zu sichern haben. Die folgenden Erläuterungen gelten daher in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Verschiedene Möglichkeiten der Kundengeldsicherung bei ZAG-Instituten

ZAG-Institute haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie Kundengelder sichern können. Sie können diese entweder beiseitelegen und gesondert vom eigenen Vermögen verwahren. Diese Lösung nennen wir „Treuhandlösung“. Sie können aber auch eine Versicherung oder Garantie beschaffen, die die Kunden entschädigt, wenn das Institut zahlungsunfähig wird. Diese Lösung nennen wir „Garantielösung“.

So funktioniert die Treuhandlösung

Bei der Treuhandlösung verwahren die ZAG-Institute die Kundengelder gesondert vom eigenen Vermögen. Bildlich gesprochen, werden die Kundengelder eingezäunt. Aus diesem Grund wird diese Art der Kundengeldsicherung auch „Ringfencing“ genannt. Die Treuhandlösung funktioniert wie eine hundertprozentige Mindestreserve. Ein ZAG-Institut, das diese Art der Kundengeldsicherung wählt, muss die folgenden Regeln beachten.

  1. Das ZAG-Institut darf die Kundengelder nicht mit eigenen Geldern oder mit Geldern Dritter mischen, die keine Zahlungsdienstenutzer oder E-Geld-Inhaber sind. Die Treuhandlösung verbietet somit insbesondere, dass Kundengelder auf einem Konto verbucht werden, auf dem auch eigenes Vermögen des ZAG-Institut liegt.
  2. Das ZAG-Institut muss die Kundengelder entweder auf einem Treuhandkonto hinterlegen oder in bestimmte Assets anlegen, die sicher und liquide sind. Aufgrund der derzeitigen Zinssituation spielt die Anlage in sichere und liquide Assets momentan in der Praxis kaum eine Rolle. In anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums werden die in Deutschland geläufigen „Treuhandkonten“ zum Teil anders bezeichnet (z. B. als Trust Account oder Segregated Account).
  3. Das ZAG-Institut muss dafür sorgen, dass die Kundengelder insolvenzfest sind. Hierzu muss es mit den Kunden einen Treuhandvertrag schließen. Zudem muss es bestimmte insolvenzrechtliche Anforderungen erfüllen. Beispielsweise dürfen Kundengelder nicht auf Konten zwischengebucht werden, die keine Treuhandkonten sind.

Wenn das ZAG-Institut zahlungsunfähig wird, können die Kunden ein sogenanntes Aussonderungsrecht geltend machen. Das bedeutet, dass die Kundengelder nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern direkt an die Kunden gezahlt werden können. Insofern werden die Kunden in diesem Fall vorrangig bedient.

So funktioniert die Garantielösung

Bei der Garantielösung sichern die ZAG-Institute die Kundengelder durch eine Versicherung oder eine Garantie ab, die von einem Versicherungsunternehmen oder einem Kreditinstitut stammen muss. Diese Unternehmen dürfen nicht zur selben Gruppe gehören wie das ZAG-Institut und müssen im Europäischen Wirtschaftsraum über eine Erlaubnis verfügen. Wenn das ZAG-Institut zahlungsunfähig wird, können die Kunden ihre Ansprüche auf die Kundengelder direkt gegen das Versicherungsunternehmen oder das Kreditinstitut geltend machen. Die Garantielösung kostet die ZAG-Institute in der Regel mehr Geld als die Treuhandlösung. Aus diesem Grund kommt die Garantielösung in Deutschland eher selten vor.

Verbleibende Risiken

Solange sich alle Beteiligten an die gesetzlichen Vorgaben halten, sind die Kundengelder sowohl bei der Treuhandlösung als auch bei der Garantielösung ziemlich sicher. Es bleiben aber Risiken: Bei der Treuhandlösung besteht im Wesentlichen das Risiko, dass die verantwortlichen Personen bei dem ZAG-Institut sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Kundengelder beiseiteschaffen (beispielsweise, indem sie die Gelder auf ein eigenes Geschäftskonto oder das Privatkonto von Dritten überweisen). In diesem Fall würden sich die handelnden Personen aber in der Regel strafbar machen. Betroffene Kunden könnten ggf. ihre Ansprüche direkt gegenüber den handelnden Personen geltend machen. Wenn man davon ausgeht, dass nicht jeder über gute Kontakte zu verschiedenen Geheimdiensten verfügt, wird sich die handelnde Person dem auch nicht so einfach durch eine Flucht entziehen können. Sowohl bei der Treuhandlösung als auch bei der Garantielösung besteht aber auch das Risiko, dass die kontoführende Bank, das Versicherungsunternehmen oder das garantiegebende Kreditinstitut selbst zahlungsunfähig wird.

Sind die Kundengelder bei Kreditinstituten sicherer?

Auch im Hinblick auf die Risiken, die wir vorstehend beschrieben haben, bleibt die Frage offen, ob die Kundengelder bei einer Bank oder Sparkasse sicherer sind. Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, weil die Kundengeldsicherung bei Kreditinstituten anders funktioniert als bei ZAG-Instituten. Dort springen bei einer Zahlungsunfähigkeit des Instituts bis zu bestimmten Beträgen der Staat oder andere Kreditinstitute ein. Das funktioniert in voller Höhe aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Kunde oder die Kundin ist von der Einlagensicherung umfasst. Manche Kunden der Greensill Bank mussten lernen, dass das nicht immer der Fall ist.
  2. Bestehende Betragsgrenzen dürfen nicht überschritten sein. Beispielsweise sichert die gesetzliche Einlagensicherung nur Einlagen bis zu 100.000 Euro ab.
  3. Bei freiwilligen Einlagensicherungen (z. B. bei dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands) müssen die anderen Banken bereit und in der Lage sein, die fehlenden Einlagen zu erstatten. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch der Kunden besteht nicht.

Insofern gibt es auch Risiken, wenn Kunden Zahlungsdienste oder E-Geld von Kreditinstituten nutzen. Diese Risiken haben sich in der Vergangenheit glücklicherweise kaum realisiert. Das gilt im Übrigen auch für die Kundengeldsicherung bei ZAG-Instituten.

 

 

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1 comment
  1. Ihrem Beitrag zufolge gibt es keine beschränkung im bezug auf den maximalen Betrag den ein Kunde auf eine W-Money Wallet einzahlen bzw. verwaren möchte, ist das richtig?

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