Am 13. Januar 2018 ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Kraft getreten. Mit dem neuen ZAG hat der Gesetzgeber den aufsichtsrechtliche Teil der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in nationales Recht umgesetzt. Eine wichtige Änderung im neuen ZAG betrifft die Bereichsausnahmen „limited range“ und „limited network“. Wer sich auf diese Bereichsausnahmen beruft, muss dies der BaFin anzeigen, wenn ein Umsatz von 1 Million Euro überschritten wird. PayTechLaw hat über diese Anzeigepflicht bereits berichtet.
Limited range und limited network: BaFin veröffentlicht die angezeigten Bereichsausnahmen
Die BaFin hat nun eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die die Inanspruchnahme einer Bereichsausnahme angezeigt haben. Falls Sie sich für die Details der 751 Anzeigen interessieren, können Sie die Liste auf der Website der BaFin abrufen. Falls Ihnen das zu mühselig ist, haben wir etwas für Sie: Wir haben das frühe Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft bei der WM in Russland genutzt und die Liste für Sie ausgewertet. Eine Zusammenfassung der interessantesten Ergebnisse haben wir in der Infografik “Aktuelle Zahlen zu limited network und limited range” aufbereitet. Wenn Sie zu den Freunden des geschriebenen Wortes zählen, lesen Sie einfach weiter. Natürlich haben wir die spannendsten Erkenntnisse für Sie aufgeschrieben.
Mehr range als network – Mobilität und Glücksspiel beherrschen das Geschehen
Zunächst fällt auf, dass fast zehn Mal mehr Anzeigen für limited range bei der BaFin eingegangen sind als für limited networks. Das überrascht ein wenig, weil in den Diskussionen der letzten Monate die limited networks gefühlt die Oberhand hatten. Mehr als die Hälfte aller Anzeigen betreffen den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr. 395 Anzeigen (alle limited range) stammen von Bus- und Bahnunternehmen. 189 Anzeigen (davon 132 limited range und 57 limited network) wurden von Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreibern erstattet. Offenbar gibt es nicht nur viele Tankkarten, mit denen markenübergreifend getankt werden kann. Es gibt auch zahlreiche Karten, mit denen nur bei einer Marke eingekauft werden kann, in diesem Fall wohl aber nicht nur Produkte, die ein Kraftfahrzeug bewegen, sondern auch Shop-Produkte.
Besonders interessant ist aber auch, dass 142 Anzeigen (alle limited range) aus der Glücksspielbranche stammen. Bei den meisten Anzeigepflichtigen handelt es sich um Betreiber von Tipico-Filialen. Im Hinblick auf die anhaltenden Diskussionen über die Legalität von Sportwettanbietern aus dem Ausland ist es ein wenig ironisch, dass diese Unternehmen wohl einer der größten Nutznießer der Ausnahmetatbestände des ZAG sind. Ganze 14 Anzeigen (davon 13 limited network und 1 limited range) stammen von Retailern. Lediglich eine Anzeige (limited network) wurde von einer Citycard-Initiative erstattet. Spannend zu wissen wäre, ob wirklich alle 751 angezeigten Produkte mehr als 1 Million Euro Umsatz machen. Wahrscheinlich wurden jedoch viele Anzeigen vorsorglich erstattet, obwohl diese Betragsgrenze nicht überschritten wurde.
Zahlreiche Anzeigen fehlen noch
Wir gehen andererseits davon aus, dass viele Unternehmen, die unter eine der Bereichsausnahmen fallen, noch keine Anzeige bei der BaFin erstattet haben, obwohl sie hierzu an sich verpflichtet wären. Hierzu zählen vermutlich insbesondere einige Retailer und Stadionkartenbetreiber, aber auch Betreiber von Loyalty-Systemen, die – jedenfalls nach der Auffassung der BaFin – ebenfalls unter die Bereichsausnahmen fallen können. Wir sind sehr gespannt, wann die BaFin die ersten Geldbußen verhängt. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflichten kostet immerhin bis zu 100.000 Euro…
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