PayTechTalk 56 – Verwahrung von digitalen Assets

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PayTechTalk 56 stellt wieder eine ganz besondere Episode dar, denn wir diskutieren gleich mit vier anerkannten Blockchain-Experten: Tim Kreutzmann, Prof. Dr. Florian Möslein, Alireza Siadat und Kurt Zeimers. Der Podcast widmet sich der Verwahrung von digitalen Assets unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs zu einem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (Referentenentwurf) und der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR).

Referentenentwurf zu elektronischen Wertpapieren

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Referentenentwurf einen weiteren Meilenstein für die Umsetzung der Blockchain-Strategie erreicht. Zukünftig soll es möglich sein, (zunächst nur) Inhaberschuldverschreibungen komplett digital zu handeln. Dafür sollen elektronische Wertpapiere mit Urkunden gleichgestellt werden und der Eigentumsübergang wie auch der gutgläubige Erwerb durch das Register ermöglicht werden.

Für die Verwahrung von digitalen Assets bringt der Referentenentwurf nun weitere Klarstellungen. So sollen Institute mit der Erlaubnis für das Depotgeschäft zukünftig die Verwahrung von Private Keys (als Annex-Dienstleistung) ohne zusätzliche Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft anbieten dürfen. Neben dem Kryptoverwahrer soll es zukünftig des regulierten Kryptowertpapier-Registerführers bedürfen. Die Details zur Registerführung werden im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch konkretisiert.

Das Verhältnis zur MiCAR

Im europäischen Kontext bleibt abzuwarten, ob der deutsche Sonderweg nach dem nun bekannten Leak eines Entwurfs der MiCAR bestehen bleiben wird. Die MiCAR soll im Oktober dieses Jahres offiziell im ersten Entwurf vorgestellt werden. Bereits jetzt ist allerdings bekannt, dass die MiCAR Kryptowerte und Dienstleistungen mit Kryptowerten einheitlich und unmittelbar verbindlich für die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) regulieren wird. Daneben dürfte in Deutschland keine zusätzliche Regulierung von Kryptowerten und Kryptodienstleistungen möglich sein. Es bleibt allerdings auch abzuwarten, ob der Referentenentwurf im jetzigen Entwurf als Gesetz verabschiedet wird. Denn bekanntlich kommt kein Gesetz so aus dem Bundestag, wie es reingegangen ist.

 

 

Über Tim Kreutzmann

PayTechTalk 56 - Verwahrung von digitalen Assets 1Tim Kreutzmann ist Abteilungsdirektor – Recht / Vice President – Legal beim BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Er leitet beim BVI die Arbeitsgruppe Tokenisierung und vertritt die Interessen der BVI-Mitglieder bei Digitalisierungsthemen.

 

Über Prof. Dr. Florian Möslein

PayTechTalk 56 - Verwahrung von digitalen Assets 2Florian Möslein ist Professor an der Philipps-Universität Marburg, Co-Leiter am Institut für das Recht der Digitalisierung und stellvertretender Leiter für das Hessische Kompetenzzentrum für verantwortungsbewusste Digitalisierung. In der deutschen Rechtswissenschaft ist Prof. Möslein wie kaum ein anderer für Digitalisierungs- und Blockchain-Themen bekannt.

Florian auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/florian-möslein-795b662/

 

Über Kurt Zeimers

PayTechTalk 56 - Verwahrung von digitalen Assets 3Kurt Zeimers ist bei der BNP Paribas Securities Services seit über 23 Jahre in der Vermögensverwaltung (Global Custody, Verwahrstelle, Fondsverwaltung, Middle Office und Fondsvertrieb) tätig. Er ist ein anerkannter Experte für digitale Assets, insbesondere für Security Token  auf der Blockchain, für Regulierung und Markt-Insights.

Kurt auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kurtzeimers/

 

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