Zugelassene E-Geld-Institute: Kommissionsbericht zeigt Ungleichverteilung in der EU

Am 25.1.2018 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen der 2. EU-E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG; EMD2) vorgelegt. In dem Bericht beschäftigt sich die Kommission unter anderem mit der Umsetzung der EMD2 und deren Auswirkungen. Zudem setzt sie sich mit den Auswirkungen der PSD2 auf das E-Geld-Geschäft und die Zusammenhänge zwischen der EMD2 und der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849; AMLD4) auseinander. Wir haben ein Ranking über zugelassene E-Geld-Institute innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erstellt.

Kommission sieht Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen als weitestgehend verwirklicht

Auf der Basis von zwei Studien kommt die Kommission jenseits einiger weniger Änderungen und Klarstellungen, die sie für erforderlich hält, zu einer positiven Bewertung. Wörtlich scheibt die Kommission in ihrem Bericht

Ziel der zweiten E-Geld-Richtlinie war es, Marktzutrittsschranken zu beseitigen und die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Ausgabe von E-Geld zu erleichtern, indem für alle Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Es scheint, als ob dieses Ziel mit der zweiten E-Geld-Richtlinie weitestgehend verwirklicht wurde.

Zugelassene E-Geld-Istitute: Die Wirklichkeit sieht anders aus

Insofern könnte man den Eindruck gewinnen, das „Planziel“ der Kommission sei erreicht und man könne sich nun dem nächsten 5-Jahres-Plan zuwenden. Doch so einfach ist das leider nicht. Sieht man sich den Anhang zu dem Kommissionsbericht an, fällt auf, dass die Zahl der zugelassenen E-Geld-Institute innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten stark voneinander abweicht. Fast zwei Drittel der in der EU zugelassenen E-Geld-Institute sitzen in nur drei Ländern (Großbritannien, Malta und Zypern). Bezogen auf die Einwohnerzahl verfügt beispielsweise Malta über rund 300 Mal mehr E-Geld-Institute als Deutschland (siehe unser Ranking über zugelassene E-Geld-Institute als Liste und Infografik).

Jetzt mag es ja sein, dass E-Geld-Institute einfach nur Insellagen schätzen. Wie man aber in Anbetracht dieser Schieflage zu der Bewertung kommen kann, dass nahezu gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen wurden, bleibt das Geheimnis der Kommission. Eine Begründung für ihre gewagte These präsentiert sie jedenfalls in ihrem Bericht nicht.

 

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