Zahlungsdienstleister müssen zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben kennen und einhalten; darunter zentrale Rechtsakte wie die PSD2, die EMD2 oder das ZAG – und mit dem geplanten Payment Services Package stehen bereits umfassende Änderungen ins Haus. Damit Sie den Überblick behalten und auf dem neuesten Stand bleiben, haben wir unseren Blogbeitrag an alle Neuerungen angepasst und die wichtigsten Vorschriften für Sie in einem Schaubild zusammengefasst.
Aufsichtsrechtlichen Anforderungen – und was sich bald ändert
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und die E-Geld-Richtlinie (EMD2) bilden das aufsichtsrechtliche Fundament für Zahlungsinstitute und E-Geld-Emittenten in der Europäischen Union. Ziel beider Richtlinien ist es, ein sicheres, transparentes und wettbewerbsfähiges Umfeld für Zahlungsdienste zu schaffen. In Deutschland wurden die Richtlinien im Wesentlichen durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie durch ergänzende Verordnungen in nationales Recht umgesetzt.
Das deutsche und europäische Aufsichtsrecht stellt hohe Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdienstleistungen. Unter anderem gehören dazu der behördliche Erlaubnisvorbehalt unter laufender Aufsicht, Eigenmittel- und Kapitalanforderungen, der Schutz von Kundengeldern (Safeguarding), Melde- und Informationspflichten, die Einhaltung technischer Sicherheitsstandards wie der starken Kundenauthentifizierung (SCA) sowie ein etabliertes Beschwerdemanagement.
Die EU-Kommission hat bereits am 28. Juni 2023 ein Payment Services Package vorgelegt, das derzeit das europäische Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Mit der geplanten PSD3 und der PSR sollen die bisherigen Vorgaben verschärft werden – etwa durch präzisierte SCA-Regeln und erweiterten Verbraucherschutz.
Durchführungsstandards, Leitlinien und Hinweise
Finanzdienstleister müssen aber nicht nur die europäischen Basisrechtsakte und das nationale Recht im Blick behalten: Die EU-Kommission hat mit den sogenannten Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (IST) zahlreiche nachgeordnete Rechtsakte erlassen, welche die gesetzlichen Anforderungen an Zahlungsdienstleister bindend konkretisieren.
Darüber hinaus sollten Zahlungsdienstleister auch die Leitlinien, Mitteilungen und Hinweise der europäischen Aufsichtsbehörden und der BaFin kennen, die praxisnahe Hilfestellungen bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes bieten.
Überblick behalten – mit unserem Schaubild
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Rechtsquellen und Auslegungshilfen in einem interaktiven Schaubild zum Download zusammengestellt. Dort finden Sie alle relevanten Vorschriften im Aufsichtsrecht auf einen Blick – mit Link zum Originaltext. So haben Sie die wichtigsten Anforderungen immer griffbereit.
Für einen Rundumblick haben wir Ihnen auch Schaubilder zu den Rechtsquellen erstellt, die Zahlungsdienstleister im Geldwäscherecht und im IT-Aufsichtsrecht auf dem Schirm haben sollten.
Dieser Beitrag wurde am 15. Juli 2025 aktualisiert.
