Schwere Zeiten für DCC – Kommission nimmt Währungsumrechnungen ins Visier

Am 28.03.2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU (EU-Entgelt-Verordnung) vorgelegt. Mit der Änderung will die Kommission neue Informationspflichten für Währungsumrechnungen schaffen. Damit möchte die Kommission unter anderem Missstände im Zusammenhang mit der bei Kreditkartenzahlungen angebotenen Dynamic Currency Conversion (DCC) beseitigen.

Wer oder was ist eigentlich DCC?

Bevor wir uns mit dem Vorschlag der Kommission näher beschäftigen, wollen wir zunächst einmal klären, was DCC eigentlich ist. Nach Wikipedia ist DCC

ein Verfahren, bei dem der Betrag einer Visa- oder MasterCard-Zahlungstransaktion bei einem Händler oder an einem Geldautomaten bereits am POS in die Währung des Ausgabelandes der Zahlungskarte umgerechnet wird.

Für die Praktiker unter Ihnen machen wir folgendes Beispiel:

Der Brite Theodore May möchte vor dem Brexit schnell noch ein Fläschchen „Tennessy Paradis Imperial“ erstehen. Dafür reist er nach Paris, wo er eine Flasche des edlen Tropfens für unschlagbar günstige 1.500 Euro entdeckt hat. Da Theodore als traditionsbewusster, aber moderner Brite Bargeld ablehnt, möchte er das edle Tröpfchen mit seiner britischen Floyds-MasterCard bezahlen. Nachdem er seine Karte in das Terminal des Händlers gesteckt hat, bietet ihm das Terminal an, den Kaufpreis entweder in Euro zu zahlen oder in britischen Pfund (GBP). Die Möglichkeit, den Kaufpreis in einer anderen Währung zu zahlen als die Händlerwährung, nennt man DCC.

Für die Zahlung in GBP bietet das Terminal einen DCC-Umrechnungskurs 0,9333 an, woraus sich ein Kaufpreis von 1.400 GBP errechnet. Da unser Theodore das Fläschchen in London für 1.800 GBP gesehen hat, nimmt er dieses aus seiner Sicht verlockende Angebot an. Die aktuellen Wechselkurse hat er nicht im Kopf. Zuhause angekommen wird Theodore von seiner Frau Philippa darüber aufgeklärt, dass ihm die Floyds Bank einen viel besseren Umrechnungskurs angeboten hätte, so dass Theodore bei einer Zahlung in Euro nur mit 1.350 GBP belastet worden wäre. Nachdem er seinen Ärger mit einem Gläschen Tennessy heruntergespült hat, schreibt er einen Brief an den EU-Kommissar Valdis Dombrovskis, um sich über diesen – wie er sich ausdrückt – „rip-off“ zu beschweren. Ein solcher „crap“ gehöre verboten, schreibt er, bevor er noch ein Gläschen trinkt.

Was möchte die Kommission?

Da Valdis die Sorgen der EU-Bürger ernst nimmt (auch derjenigen, die eigentlich gar keine mehr sein wollen), kümmert er sich um das Anliegen von Theodore. Von einem Verbot von DCC hält er jedoch nichts. Schließlich findet er es gar nicht so schlecht, wenn Verbraucher zusätzliche Optionen bekommen. Außerdem teilen ihm seine Mitarbeiter mit, dass der DCC-Umrechnungskurs ja nicht immer schlechter sein müsse als der Umrechnungskurs, den der Kartenemittent anwendet. Daher möchte er, dass Kunden wie Theodore in Zukunft über die Kosten informiert werden, die eine Nutzung von DCC mit sich bringen. Dann, so meint Valdis, könne der Kunde entscheiden, ob er DCC nutzen möchte oder lieber die Währungsumrechnung durch seinen Kartenemittenten. Aus diesem Grund beauftragt er seine Mitarbeiter, ein Gesetz auszuarbeiten, das genau eine solche Informationspflicht vorsieht.

Nun, zugegebenermaßen wissen wir nicht, ob sich die Geschichte wirklich genauso abgespielt hat. Wir wissen aber, dass die Kommission zwei neue Artikel in die EU-Entgelt-Verordnung einfügen möchte, aus der sich eine solche Informationspflicht ergibt. Diese Änderung soll 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Änderung gelten und im Detail von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ausgearbeitet werden. Bis dahin sollen die Kosten, die dem Kunden für die Nutzung von DCC auferlegt werden dürfen, gedeckelt werden. Weitere Einzelheiten zu den Plänen der Kommission finden Sie in ihrer Pressemitteilung vom 28.03.2018.

Ist DCC damit am Ende?

Ich denke nicht, dass DCC damit am Ende ist. Es wird jedoch deutlich schwieriger als bisher, dem Kunden allzu schlechte Umrechnungskurse anzubieten. Gleichzeitig kann es durchaus sein, dass durch die zusätzliche Transparenz ein Preiswettbewerb zwischen den DCC-Anbietern und den Kartenemittenten ausbricht. Und Wettbewerb ist ja nicht unbedingt etwas Schlechtes…

Übrigens: diesen Beitrag zu dynamic currency conversions (DCC) finden Sie auch auf Englisch.

Titelbild / Cover picture: Copyright © fotolia



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