Zahlungs- und E-Geld-Institute und PSD (1 und 2), ZAG, EMD (1 und 2), AMLD (1 bis 5), IF-VO, GwG, ZKG… Die Gesetzgebung zur Regulierung von Zahlungsdiensten und E-Geld wird immer komplexer.
PayTechLaw hilft durch den Gesetzesdschungel
Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass Sie den Überblick über diesen Gesetzesdschungel verlieren? Sie erbringen Zahlungsdienste oder geben E-Geld aus? Dann haben wir etwas für Sie. In unserer Infografik haben wir die wesentlichen Gesetze zusammengestellt, die Zahlungs- und E-Geld-Institute kennen sollten. Wenn Sie auf die weißen Kästchen klicken, werden Sie unmittelbar auf den jeweiligen Gesetzestext verlinkt.
Hinweise für Zahlungs- und/oder E-Geld-Institute
- Die Infografik beinhaltet nur die Gesetze, die für Zahlungsdienste und E-Geld spezifisch sind. Natürlich müssen Sie – wie jedes andere Unternehmen auch – die allgemeinen Vorschriften einhalten, die für alle Unternehmen gelten (leider auch die Steuergesetze und natürlich auch die Strafgesetze).
- EU-Richtlinien gelten zwar nicht unmittelbar. Sie müssen durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden. In Deutschland hat der Gesetzgeber die PSD2 beispielsweise im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Da die EU-Richtlinien aber zukünftige Gesetzesentwicklungen beinhalten und für die Auslegung der bestehenden Gesetze in Deutschland wichtig sind, haben wir auch die wesentlichen EU-Richtlinien in unserer Infografik aufgenommen.
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