Zwischenstand beim Sachbezug: Gutscheine, Prepaid- und Geldkarten etc. für Arbeitnehmer künftig doch weiterhin lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei?

Bisheriger Gesetzesentwurf

Am 08.05.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht (Referentenentwurf). Die geplanten Änderungen habe ich ausführlich in meinem Blogbeitrag zum Thema Sachbezug dargestellt und erläutert. Der Gesetzesentwurf enthält eine neue Abgrenzung von lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Geldeinnahmen und Sachbezügen, die innerhalb der 44 Euro-Freigrenze pro Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind. Nach der bisher geplanten Neuregelung sind nur noch Gutscheine, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins berechtigen, innerhalb der 44 Euro-Freigrenze lohnsteuerfrei. Alle anderen Gutscheine (u.a. im Gesetzesentwurf näher beschriebenen Leistungen) sind per se lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nun aber hat uns der Prepaid Verband Deutschland e.V. (PVD) über einen Zwischenstand beim Sachbezug informiert – und das möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten:

Zwischenstand zum Sachbezug: Regierungsentwurf

Am 29.07.2019 hat das BMF einen Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum Beschluss vorgelegt. In einem Begleitschreiben hat das BMF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dem o.a. Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einschränkung des lohnsteuerfreien Bezugs von Gutscheinen und anderen Geldsurrogaten gestrichen wurde. Des Weiteren führt das BMF aus, dass die Regelung „zurückgestellt“ sei.

Ausblick

Vermutlich aufgrund der Arbeit der Interessensverbände wurde die ursprüngliche stark einschränkende Regelung nicht in den Regierungsentwurf aufgenommen. Was im Übrigen das BMF mit dem Hinweis diese Änderung seit „zurückgestellt“ meint, ist unklar. In Anbetracht dessen und vor dem Hintergrund, dass bereits vor einigen Jahren bereits eine solche Begrenzung der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wurden, muss die Entwicklung weiter beobachtet und ggf. kritisch begleitet werden.

 

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