Anforderungen für die Aufrechterhaltung einer BaFin-Erlaubnis | FinTech-Onlinekurs #18

Aufrechterhaltung einer BaFin-Erlaubnis | PayTechLaw | FinTech-Onlinekurs | sutthinon602

In unserem Beitrag von gestern zum ZAG-Zulassungsverfahren haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie man an eine BaFin-Erlaubnis für Zahlungsdienste oder andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten kommt. Wenn man aber einmal eine Erlaubnis bekommen hat, geht der Spaß erst richtig los: Man muss sich ganz schön anstrengen, um die Erlaubnis nicht wieder zu verlieren. In diesem Beitrag wollen wir uns damit beschäftigen, an was man dabei denken muss.

Nutzung der BaFin-Erlaubnis

Vor allem muss man von seiner Erlaubnis Gebrauch machen, um sie nicht wieder zu verlieren. Nutzt man eine Erlaubnis mehr als sechs Monate nicht, kann die BaFin sie wieder aufheben. Wenn man die Erlaubnis gleich nach ihrer Erteilung nicht nutzt, ist das sogar noch schlimmer. Dann ist die Erlaubnis nach 12 Monaten weg, ohne dass die BaFin noch etwas tun muss. Die Erlaubnis erlischt in diesem Fall automatisch. Einfach so.

Beaufsichtigung durch die BaFin

Als Unternehmen mit einer BaFin-Erlaubnis wird man von der BaFin beaufsichtigt. Das bedeutet, dass die BaFin schaut, ob das Unternehmen auch immer seinen aufsichtsrechtlichen Pflichten nachkommt (z. B. seinen Organisationspflichten oder den Pflichten zur Anzeige bestimmter Sachverhalte gegenüber der BaFin). Die BaFin prüft das aber in der Regel nicht selbst. Stattdessen wird diese Aufgabe an den Abschlussprüfer delegiert. Der Abschlussprüfer prüft mindestens einmal im Jahr, ob das Unternehmen seine aufsichtsrechtlichen Pflichten einhält und erstellt darüber einen Prüfungsbericht. Diesen Prüfungsbericht bekommt auch die BaFin. Wenn die BaFin aus dem Prüfungsbericht den Eindruck hat, dass das Unternehmen nicht ordentlich arbeitet, kann sie weitere Nachforschungen anstellen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Aufhebung der Erlaubnis ergreifen. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer und die BaFin muss übrigens das beaufsichtigte Unternehmen selbst zahlen.

Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten

Ein Unternehmen mit einer Erlaubnis der BaFin muss auch bestimmte Anforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Dazu gehören vor allem die Identifizierung seiner Kunden, die Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen und verschiedene interne Sicherungsmaßnahmen (z. B. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, die Prüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und die Archivierung bestimmter Unterlagen). Verstöße gegen diese Pflichten können nicht nur aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Sie können auch mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden.

Beachtung zivilrechtlicher Anforderungen

Darüber hinaus müssen von der BaFin beaufsichtigte Unternehmen oftmals Anforderungen bei der Ausgestaltung ihrer Kundenverträge einhalten. Dazu gehören umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Kunden, aber auch bestimmte Vorgaben für die Haftung des Unternehmens. Vor allem im B2C-Geschäft spielen diese Anforderungen eine bedeutende Rolle. Auch die BaFin interessiert sich dafür, ob ein beaufsichtigtes Unternehmen fair spielt. Beispielsweise können sich Kunden von Zahlungsdienstleistern bei der BaFin beschweren. Dies ist eine weitere Informationsquelle für die BaFin. Wenn die BaFin aufgrund von Kundenbeschwerden den Eindruck bekommt, dass ein von ihr beaufsichtigtes Unternehmen nicht sauber arbeitet, kann sie der Sache nachgehen und sogar aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Unternehmen ergreifen.

 

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