Das Surcharge Verbot in Gestalt der PSD3 / PSR

Das Surcharge Verbot in Gestalt der PSD3 / PSR | von Annerton Anwalt Joerg Streissle

Mit der PSD2 führte der europäische Gesetzgeber das Surcharge Verbot ein. Damit wird es Anbietern von Waren und Dienstleistungen untersagt, von ihren Kunden einen Aufpreis (englisch: surcharge) für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel zu erheben. Derzeit umfasst das Surcharge Verbot SEPA-Überweisungen und -Lastschriften (ungeachtet ob Basis- oder Firmenlastschrift) und Verbraucher-Debit- und Kreditkarten. Die europarechtliche Vorgabe ist in Deutschlang eins zu eins in § 270a BGB umgesetzt.

Ausweitung des Surcharge-Verbotes

Der nunmehr veröffentliche Entwurf der PSR sieht in Art. 28 Abs. 3 eine Ausweitung des Surcharge-Verbotes in mehrfacher Hinsicht vor.

Keine Änderung erfährt das Verbot in Bezug auf die von ihm umfassten Kartenzahlungen. Weiterhin umfasst es lediglich Zahlungen mit Verbraucherkarten, nicht hingegen Firmenkarten, die an Unternehmen, öffentliche Stellen oder Selbständige ausgegeben werden und deren Nutzung auf geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben beschränkt sind.

Die bisherige Beschränkung des Verbotes auf Überweisungen und Lastschriften nach der SEPA-Verordnung wird hingegen aufgegeben. Das Verbot wird ausgeweitet auf die Erhebung von Aufpreisen für die Bezahlung mittels Lastschriften und Überweisungen aller Art.

Nicht-Euro Zahlungen

Das Surcharge-Verbot gilt nach dem Entwurf somit auch für Nicht-Euro Währungen und findet damit auch in denjenigen EU-Staaten, die nicht Mitglied der Euro-Zone sind, in der Breite Anwendung.

Surcharge-Verbot bei E-Geld

Mit der Ausdehnung des Verbotes auf Überweisungen und Lastschriften aller Art wird ein lange schwelender juristischer Streit beigelegt: Auch für E-Geld-Überweisungen und Lastschriften darf nach dem Entwurf der PSR kein Aufpreis erhoben werden.

In seiner teilweise sehr kritisch gewürdigten „PayPal-Entscheidung“ vom März 2021 bemühte der Bundesgerichtshof noch den häufig auftretenden Umstand, dass einer E-Geld-Überweisung mittels PayPal eine SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung beim Zahler vorgeschaltet ist. Angesichts der vom ihm ausgemachten wirtschaftlichen Einheit dieser Zahlungsvorgänge tendierte der BGH wohl dazu, eine PayPal-Zahlung unter die SEPA-Lastschriftzahlung zu subsumieren, ließ die Frage letztendlich jedoch offen. Die neue Regelung schafft hingegen schafft Klarheit; auch E-Geld-Überweisungen sind Überweisungen im Sinne der europäischen Zahlungsverkehrsregulierung.

Verbraucherschutz contra Innovationsförderung

Mit der Ausweitung des Surcharge-Verbotes will der europäische Gesetzgeber dem Verbraucherschutz weiter Vorschub leisten. Zweifelsohne gilt dies für die geographische Ausweitung des Surcharge Verbots auf Nicht-Eurozonen-Länder.

Mit der Ausweitung des Verbots auf E-Geld Zahlungen macht der europäische Gesetzgeber diese Zahlungsart für Händler unter Umständen teurer und entsprechend unattraktiv. Sehen diese in der Folge davon ab, ihren Kunden PayPal und andere E-Geld-Zahlungsmöglichkeiten anzubieten, versagen sie ihren Kunden die Nutzung damit verbundener zusätzlicher Vorteile, wie zusätzliche Sicherheitsaspekte bei Online-Zahlungen. Die Wahlmöglichkeit der Kunden wäre eingeschränkt und die Intention des europäischen Gesetzgebers ins Gegenteil verkehrt! Diesen Aspekt betonte auch der BGH in seiner oben zitierten Entscheidung.

Paradefall für das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Mit dem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) setzte der deutsche Gesetzgeber im Juli dieses Jahres (mit Verspätung) die EU-Verbandsklagenrichtlinie um. Klagebefugte Verbraucherverbände können damit nicht nur – wie bisher – auf Unterlassung der Erhebung gesetzeswidriger Entgelte klagen, sondern vielmehr auch Abhilfeklage erheben und mithin die Rückzahlung zu Unrecht erhobener Entgelte an die Betroffenen geltend machen.

Als Paradefall für dieses neue Instrument zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen dürften sich Aufpreise anbieten, die im Massenverkehr unter Verstoß gegen das Surcharge-Verbot von Verbrauchern verlangt wurden.

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