Die ultimative Wahrheit über die PSD2

Die überarbeitete EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Wenn man sich derzeit im Internet über die überarbeitete EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) informieren möchte, findet man viel Brauchbares und noch viel mehr Plattitüden. Während für manche die PSD2 in fünf Punkten erklärt ist („5 Things You Need To Know About PSD2 – Payment Services Directive”), fürchten sich andere davor („Die Angst vor PSD2 geht um”). Manch einer sieht in der PSD2 gar den Beginn eines neuen Zeitalters („PSD2 – Start of a new era of open Banking?“).

Starke Worte sind das. Aber was ist nun dran an den teilweisen dramatischen Kommentaren? Welche Auswirkungen hat die PSD2 wirklich? Was müssen die betroffenen Unternehmen jetzt schon tun? Diesen Fragen möchten wir uns in den kommenden Wochen widmen. Zu diesem Zweck werden wir an dieser Stelle anhand einer Gegenüberstellung zwischen dem Text der PSD2 und der PSD ausgewählte Themenbereiche beleuchten und auf diese Weise versuchen, Licht ins Dunkel des Rechtsdschungels zu bringen.

Die ultimative Wahrheit über die PSD2 – Vorab ein paar Fakten

Damit Sie bis dahin ruhig schlafen können, ein paar Fakten vorab:

  1. Die PSD2 muss erst bis Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Bis dahin gilt sie nicht unmittelbar und kann nur als Papiertiger Angst und Schrecken verbreiten.
  2. Die PSD2 hat einen Vorgänger – die PSD – und basiert im Wesentlichen auf dem Wortlaut der PSD, die bereits seit fast 10 Jahren gilt. Insofern hätte die Revolution bereits seit langem begonnen – wenn wir denn eine hätten.
  3. Die PSD2 ist ein Rechtsakt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Märkte in der Regel nicht wegen eines neuen Gesetzes verändern, sondern wegen seiner Teilnehmer. Daher gibt es keinen Grund, vor der PSD2 Angst zu haben. Fürchten Sie sich lieber vor Ihrer Konkurrenz :-).

Fortsetzung folgt…



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Der Bafin-Jahresbericht 2025: Zwischen Cyber-Resilienz, Geldwäscheprävention und dem Blick nach Europa The BaFin Annual Report 2025: Between Cyber Resilience, Anti-Money Laundering and a European Perspective
Weiterlesen

Der Bafin-Jahresbericht 2025: Zwischen Cyber-Resilienz, Geldwäscheprävention und dem Blick nach Europa

Der BaFin-Jahresbericht 2025 zeigt einen tiefgreifenden Wandel der Finanzaufsicht. Neben Cyber-Resilienz, DORA und ESG-Regulierung rücken insbesondere datenbasierte Aufsicht, Geldwäscheprävention und eine stärkere europäische Harmonisierung in den Fokus. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Governance, IT-Strukturen und persönliche Verantwortung von Geschäftsleitern.
Weiterlesen
Ist bei E-Geld ein Vertrag zwischen dem E-Geld-Herausgeber und der Akzeptanzstelle erforderlich? Is a contract between the e-money issuer and the merchant required for e-money?
Weiterlesen

Ist bei E-Geld ein Vertrag zwischen dem E-Geld-Herausgeber und der Akzeptanzstelle erforderlich?

Der Beitrag analysiert die umstrittene Interpretation von Art. 11 Abs. 7 EMD2 durch die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Definition von E-Geld. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für die Akzeptanz von E-Geld zwingend eine vertragliche Beziehung zwischen E-Geld-Emittent und Akzeptanzstelle erforderlich ist. Der Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus Art. 11 Abs. 7 EMD2 keine generelle Vertragspflicht für die Akzeptanz von E-Geld ableiten lässt.
Weiterlesen
Governance unter der 9. MaRisk-Novelle: Weniger Formalismus, mehr Verantwortung 1
Weiterlesen

Governance unter der 9. MaRisk-Novelle: Weniger Formalismus, mehr Verantwortung

Mit der 9. MaRisk-Novelle rückt das Thema Governance erneut in den Fokus der Aufsicht. Im Vordergrund steht jedoch keine grundlegende Neuregulierung, sondern eine gezielte Weiterentwicklung des bestehenden Rahmens. Die BaFin reduziert punktuell Detailtiefe und verlagert den Schwerpunkt auf Prinzipienorientierung, tatsächliche Wirksamkeit und institutsspezifische Ausgestaltung.
Weiterlesen