Ephemerisches E-Geld

E-Geld boomt, zumindest in Europa. Noch nie wurden so viele E-Geld-Transaktionen von den Zentralbanken gezählt, wie im Jahr 2017. In manchen Mitgliedsstaaten können sich die zuständigen Behörden kaum noch vor Anträgen auf die Zulassung eines E-Geld-Instituts (EGI) retten. Nachdem eine Zulassung in Großbritannien irgendwie nicht mehr so sexy ist (trotz Brexit sind weiterhin ca. 40% der europäischen EGI dort noch zugelassen), ist Litauen zum neuen Mekka des E-Geldes geworden. Dort wurden 2018 20 neue EGI autorisiert. Insgesamt umfasst das litauische EGI-Register 49 Institute, fast alle ausgestattete mit einem europäischen Pass (außer 6 „kleine“ EGI, die nur in Litauen aktiv sein dürfen). Auch Google konnte dem Lockruf der Litauischen Zentralbank ins „FinTech-Paradies“ offensichtlich nicht widerstehen und erhielt Dezember 2018 eine Lizenz zur E-Geld-Herausgabe. Dieser Beitrag liefert einige Details darüber, wie sich E-Geld in Europa entwickelt und warum flüchtiges “ephemerisches E-Geld” derzeit im Trend liegt.

Siegeszug & Totengräber

Tritt E-Geld damit nun endlich nach 20 Jahren den Siegeszug in Europa an?

Im Sommer 1998 machte die Europäische Kommission einen ersten Vorstoß zur Regulierung dieser Neugeburt. Bei der Verabschiedung der ersten E-Geld-Richtlinie (2000/46/EG) hatte man im September 2000 naturgemäß noch keine Ahnung, wie das Baby später mal aussehen würde. Die Paten wünschten sich eine Karte (oder anderen Datenträger) mit einem Chip, in dem die digitalen Werteinheiten gespeichert werden. Dieses digitale Bargeld sollte das analoge Bargeld vertreiben. Auf der Taufurkunde stand damals (etwas umständlich formuliert):

Für die Zwecke dieser Richtlinie kann elektronisches Geld (E-Geld) als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten betrachtet werden, das elektronisch, beispielsweise auf einer Chipkarte oder in einem Computer, gespeichert wird und das generell dafür gedacht ist, Kleinbetragszahlungen elektronisch durchzuführen. (Erwägungsgrund Nr. 3).

Daraus wurde aber nichts. Dieses „genuine“ E-Geld (auch E-Token oder E-Purse genannt) war nur ein Wimpernschlag in der Geldgeschichte. In fast allen EU-Ländern haben die Kreditinstitute diesen hochdefizitären Flop mittlerweile still und leise beerdigt. Nur in Deutschland wird die GeldKarte noch künstlich beatmet.

In den vergangenen fünf Jahren haben sich am europäischen Markt dagegen zwei andere E-Geld-Varianten durchgesetzt, bei denen das E-Geld nicht auf einer Karte, sondern nur auf E-Geld-Konten gespeichert ist, die beim jeweiligen Herausgeber in Hintergrundsystemen geführt werden:

  • Prepaid-Karten, in der Regel mit den internationalen Brands Mastercard und Visa (auch Prepaid- „Kredit“-Karten genannt) und
  • geschlossene E-Geld-Systeme (wie z. B. PayPal), bei denen für die Nutzer Guthabenkonten geführt werden, allerdings ohne Ausgabe einer Karte als Kontozugangsinstrument (auch software-basiertes E-Geld genannt).

E-Geld-Statistik mit Vorsicht genießen

Die Zahlungsverkehrsstatistik der Europäischen Zentralbank (EZB) zeigt die Zahlen dieser drei Produktvarianten für die Länder der Eurozone. Es zeigt allerdings ein unvollständiges Bild, da die Nicht-Euro-Mitgliedsstaaten gegenüber der EZB nicht berichtspflichtig sind. Das ist sehr bedauerlich, da z. B. Großbritannien im Gegensatz zu den meisten Nicht-Euro-Ländern diese Daten auch nicht freiwillig preisgibt. Dadurch fehlen uns nicht nur weitgehend die E-Geld-Umsätze in Großbritannien, sondern auch die Umsätze mit E-Geld-Produkten, die von englischen Kreditinstituten und von den zahlreichen E-Geld-Instituten grenzüberschreitend in anderen EU-Ländern herausgegeben und genutzt werden. Auch aus anderen Gründen ist die umfangreiche Zentralbankstatistik (86 Positionen zum E-Geld!) mit viel Vorsicht zu genießen.

So werden aus Vertraulichkeitsgründen Daten nicht veröffentlicht, wenn man daraus auf einzelne Emittenten schließen kann. Das größte Problem ist aber – trotz eindeutiger Vorgaben der EZB – die eigenwillige Interpretation durch die nationalen Zentralbanken und der Berichtspflichtigen. In Spanien werden z. B. Prepaid-Karten einfach unter Debitkarten erfasst. Auch in Deutschland melden viele Kreditinstitute ihre Prepaid Mastercard und Visa nicht unter E-Geld.

Trotz dieser Mängel ist die Aussage der EZB-Statistik für den Trend im Euroland sicherlich glaubwürdig. Die Gewinner sind die Prepaid-Kreditkarten und die software-based E-Geld-Produkte mit der 2017 insgesamt 142 Mrd. € Zahlungen getätigt wurden (siehe Abbildung).

 

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Zahlungstransaktionen mit E-Geld in der Eurozone // Quelle: ECB Statistical Data Warehouse (nach Korrekturen im Kartenbereich)

Software-basiertes E-Geld

Nun wird ca. 90% des E-Geld-Umsatzes von Kreditinstituten in Italien (Prepaid-Kreditkarten) und Luxemburg (vorwiegend PayPal) generiert. Wenn man diese Länder ausblendet, zeigt sich ein differenzierteres Bild. Bis 2013 wurden die meisten nationalen E-Purse-Schemes beendet. Ab diesem Zeitpunkt sehen wir ein starkes Wachstum der herkömmlichen Prepaid-Kreditkarten und der neuen software-basierten Produkte.

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Zahlungstransaktionen mit E-Geld in der Eurozone (ohne Luxembourg und Italien) // Quelle: ECB Statistical Data Warehouse (nach Korrekturen im Kartenbereich)

Die Zahlen zeigen ein interessantes Phänomen. Der E-Geld-Umsatz steigt wesentlich schneller als der Umfang der E-Geld-Guthaben („outstanding e-money“). Die Quote „Umsatzvolumen/Aufladungsgegenwert“ stieg von 12,6 (2014) auf 16,4 (2017). Anders gesagt: Die E-Geld-Emittenten können im Durchschnitt mit jedem Prepaid-Euro 2017 das 16-fache an E-Geld-Zahlungen generieren. Die Ursache ist vermutlich weniger ein „Cash-Management“ der Prepaid Karteninhaber, sondern die „neuen“ E-Geld-Schemes, in denen die vorausbezahlten Gelder kaum verweilen.

Amazon Pay: Wo bleibt das E-Geld?

Ein gutes Beispiel ist eine Zahlung über Amazon Pay. Das E-Geld-Konto des Zahlers ist standardmäßig leer. Bei einer Zahlung kommt das herkömmliche Geld z. B. über das Funding der Kreditkarte des Zahlers rein, verwandelt sich in E-Geld, berührt kurz das Konto des Zahlers, wandert auf das E-Geld-Konto des Händlers, der es schleunigst wieder auf sein Bankkonto in herkömmliches Geld gutschreiben lässt. Am Ende des Tages haben wir einen E-Geld-Umsatz ohne E-Geld-Guthaben. Dieses neue ephemerische E-Geld (flüchtige E-Geld) hat eigentlich mit der „Vorausbezahlung“ als die eigentliche DNA des E-Geldes kaum noch Berührung. Die Frage ist berechtigt, ob man für ein derartiges Zahlungssystem überhaupt eine Lizenz als EGI braucht. Würde für die Händlerabrechnung eine Zulassung als Zahlungsinstitut für den Zahlungsdienst Nr. 5 „Acquiring“ (Annahme und Abrechnung von Zahlungsinstrumenten) nicht ausreichen? Wann wird ein Verrechnungskonto zum E-Geld-Konto?

Ephemerisches E-Geld liegt im Trend

Das sind Fragen, die Zahlungsverkehrsjuristen beantworten sollen. Der aktuelle Trend geht voraussichtlich zum ephemerischen E-Geld. Es ist zu vermuten, dass viele der neu gegründeten EGI in Europa genau dieses Geschäftsmodell vor Augen haben, wie z. B. Alipay Europe (Luxemburg), Google Pay (Litauen) oder die neuen Car-Payment-Schemes. Sowohl Mercedes als auch Volkswagen haben bereits ein EGI in Luxemburg gegründet. Das neue E-Geld ist wie Energie, die nicht gespeichert wird. Es bleibt die freche Frage, warum eigentlich der Umweg über zwei E-Geld-Konten (des Zahlers und des Zahlungsempfängers) notwendig ist. Warum nicht gleich per Instant Payment von Giro- zu Girokonto? Das wäre auch flüchtiges Geld.

 

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