Nach Entscheidungen des EuGH: IF-Regulierung, Surcharging-Verbot und Zugangsregelungen für Amex & Co.?
Richtig erkannt. Surcharging beschäftigt uns bei PayTechLaw schon seit einiger Zeit. Ich habe bereits in PayTechTalk 16 mit meiner Kollegin Susanne über Surcharging gesprochen. Susanne hat auch in ihrem letzten Blogbeitrag diese Zahlung für die Zahlung nach § 270a BGB aufgegriffen und eingehend beleuchtet. Und ein Ende ist nicht in Sicht, zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinen Entscheidungen zu Drei-Parteien-Schemes möglicherweise Öl ins Surcharging-Feuer gegossen hat.
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Drei-Parteien? Vier-Parteien?
Ausgangspunkt hierfür waren Vorabentscheidungsersuchen, die vom High Court of Justice in England und Wales eingereicht worden waren. Konkret ging es darum, ob Drei-Parteien-Schemes oder auch closed-loop Schemes (z.B. Amex) unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Vier-Parteien-Scheme werden und damit der IF-Regulierung unterfallen könnten bzw. den Zugangsregelungen der PSD2.
Und diese EuGH-Entscheidungen haben es in sich.
Entscheidung EuGH / C-304/16
Schließt ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren eine Vereinbarung über Co-Branding oder eine Vereinbarung mit einem Vertreter, ist es deshalb als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu betrachten, so dass es den in der Verordnung vorgesehenen Obergrenzen für Interbankenentgelte unterliegt.
Entscheidung EuGH / C-643/16
In der Rechtssache C-643/16 kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das eine Vereinbarung über Co-Branding abgeschlossen hat, nicht den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein Zahlungsdienstleister ist und hinsichtlich des Produktangebots des Co-Brandings keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt. Ein Drei-Parteien Kartenzahlverfahren, das sich für die Erbringung von Zahlungsdiensten eines Agenten bedient, unterliegt hingegen den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen.
Meine Gäste in PayTechTalk 17
Was das genau bedeutet, und welche Konsequenzen diese Entscheidungen nach sich ziehen, bespreche ich in der 17. Episode von unserem Podcast PayTechTalk mit meinen Gästen Dr. Hugo Godschalk, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PaySys Consultancy GmbH – und mittlerweile Mitglied im PayTechLaw-Team; Hanno Bender, Volljurist und Journalist u.a. für die Lebensmittelzeitung – und Blogger auf hannobender und bargeldlosblog sowie meiner geschätzten Kollegin Susanne.
Ich wünsche Euch viel Spaß mit PayTechTalk 17!
Über Hanno Bender:
Hanno Bender ist Volljurist und Journalist. Seit Mai 2014 ist er als Leiter des Ressorts „Recht und Politik“ bei der Lebensmittel Zeitung (LZ) tätig. Zuvor war er 13 Jahre beim Wirtschaftsmagazin „Der Handel“ beschäftigt; zunächst als Wirtschaftsredakteur, dann in der Funktion des Ressortleiters „Finanzen und Recht“ und schließlich ab 2008 als Mitglied der Chefredaktion („Der Blattmacher“). Beide Publikationen werden von der dfv Mediengruppe (www.dfv.de) herausgegeben. Als Hobbyprojekt betreibt Hanno www.bargeldlosblog.de das sich mit Themen aus der Paymentwelt auseinandersetzt – von Apple Pay bis zum XS2A.
Weiterführende Links:
Beitrag von Scott McInnes (Bird&Bird):
EuGH-Entscheidungen:
- Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union
- Liste der Dokumente zu C-304/16
- Liste der Dokumente zu C-643/16
PAYSYS-Reports:
Titelbild / Cover picture: Copyright © PayTechLaw