PayTechTalk 46 – Kryptoverwahrgeschäft: KWG-Änderungen im Zuge der Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie

PayTechTalk 46 | Kryptoverwahrgeschäft | PayTechLaw
Bitte hier klicken und Cookies akzeptieren, um den SoundCloud-Player zu laden.

Das Gesetz zur „Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ klingt zunächst wenig spannend, ist es aber. Geldwäschethemen haben, anders als der Name des Gesetzes es vermuten lässt, es jedoch kaum in die Schlagzeilen unserer FinTech- & Krypto-Bubble geschafft. Trending waren dagegen „Lex Apple Pay“ und „Kryptoverwahrgeschäft“. Die Lex Apple Pay, die auch Thema unseres nächsten PayTechTalk sein wird, hat meine Kollegin Susanne bereits verarztet. Heute geht es um das „Kryptoverwahrgeschäft“ als neue Finanzdienstleistung im KWG.

Was bisher geschah

Ende Juli 2019 legte die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der seither für einige Diskussionen gesorgt hat. Die Krypto-Regulierung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Deutschland sei kurz vor dem „Krypto-Himmel“. Die „Hauruck-Regulierung“ im nationalen Alleingang würde Ärger vorprogrammieren. Banken hätten bald ein neues Geschäftsfeld. Verbraucherschützer warnten vor neuen „Vertriebsmodellen zu Lasten von Verbrauchern“. Auch wir bei PayTechLaw gaben unseren Senf dazu. In PayTechTalk Nr. 44 haben wir den nationalen Alleingang Deutschlands in Sachen Krypto-Regulierung sowie das unsinnige Trennungsgebot kritisiert.

Das Trennungsgebot hat es, wie wir heute wissen, erfreulicherweise nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Dies dürfte einer Beschlussempfehlung des Bundesrats zu verdanken sein, daher an dieser Stelle: Herzlichen Dank, lieber Bundesrat!

Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung – und nun?

Die Schlagzeilen der letzten Wochen sowie die Verabschiedung des finalen Gesetzestextes haben uns veranlasst, noch einmal genau hinzusehen, was sich im Vergleich zu dem ersten Gesetzentwurf eigentlich geändert hat. Wir gehen u. a. der Frage nach, weshalb Banken (bis auf wenige Ausnahmen) ihren Kunden bis dato Kryptowerte nicht direkt anbieten oder Kryptowerte für ihre Kunden verwahren, obwohl sie es rechtlich (schon immer) dürfen.

Wir wagen außerdem eine Prognose, wie sich die Marktbedingungen durch das neue Gesetz verändern können und wie die Marktteilnehmer darauf reagieren.

Dies und mehr bespreche ich mit unserem heutigen Gast Hartmut Giesen von der Sutor Bank in der 46. Episode von PayTechTalk – viel Spaß!

 

 

Über Hartmut Giesen

Hartmut Giesen: Seit 2012 realisiert Hartmut für die Sutor Bank digitale Geschäftsmodelle. Zu seinen Aufgaben gehören das Business Development Fintech, digitale Partner und Crypto/Blockchain, der Auf- und Ausbau der Sutor Banking-Plattform und die Betreuung interner Digitalisierungsprojekte.

Sutor Bank ist der Banking-as-a-Service-Partner von erfolgreichen Fintechs wie Zinspilot, Growney, Fairr.de oder Fintiba. Aktuell nutzen über 180.000 Kunden von digitalen Partnern die Banking-Plattform. Über das Plattform-Banking hinaus ist die Sutor Bank im Private Banking, im Stiftungsmanagement und im B2B-Banking für Finanzvertriebe aktiv.

 

Cover picture: Copyright © PayTechLaw

 



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like