Limited Networks: Revolution bei Bargeldabhebungen im Supermarkt? | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #92

Podcast: https://paymentandbanking.podigee.io/608-alles-legal-92-limited-networks/

PSD3 und kein Ende. Doch diese Woche sprechen wir über einige sehr praxisrelevante Sachverhalte, die wir uns genauer ansehen. Die EBA hatte Auslegungshinweise für die Limited-Networks-Ausnahme veröffentlicht, um deren Anwendung in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Auslegungshinweise wurden größtenteils von der BaFin-Verwaltungspraxis übernommen. Die neue Entwicklung besteht darin, dass die Ausnahme nun von qualitativen und quantitativen Faktoren abhängig sein wird, jedoch ohne klare Schwellenwerte. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, bis die Praxis sich weiterentwickelt. Wir haben aber noch ein paar sehr spannende Entwicklungen für die Endkonsumenten, beispielsweise bei Bargeldabhebungen im Supermarkt.

Bargeldabhebungen im Supermarkt OHNE Einkauf dank PSD3?

Eine neue Ausnahme soll bei Bargeldabhebungen am Point of Sale, also in beispielsweise Supermärkten, den bisher obligatorischen Einkauf überflüssig machen. Dies ermöglicht es den Menschen, unabhängig von einem Einkauf an einem Point of Sale Bargeld abzuheben. Diese Änderung soll beispielsweise zur Bargeldversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, beitragen.

Unabhängige Geldautomatenbetreiber (Volksfeste, Flughäfen etc.)

Interessant wird es auch bei Thema „Unabhängige Geldautomatenbetreiber“. Die sollen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sein. Eine Ausnahme für unabhängige Geldautomatenbetreiber gibt es auch schon gegenwärtig unter der PSD2.

Die BaFin wendet diese Ausnahme auf Grundlage einer restriktiven Auslegung jedoch auf nur rein manuelle Servicetätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldautomaten an. Unabhängige Geldautomatenbetreiber müssen jedoch – ähnlich wie Kontoinformationsdienstleister – ein Registrierungsverfahren durchlaufen und in diesem Rahmen der nationalen Aufsichtsbehörde bestimmte Informationen und Unterlagen vorlegen.

Viel Spaß beim Anhören!

 

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