Limited Networks: Revolution bei Bargeldabhebungen im Supermarkt? | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #92

Podcast: https://paymentandbanking.podigee.io/608-alles-legal-92-limited-networks/

PSD3 und kein Ende. Doch diese Woche sprechen wir über einige sehr praxisrelevante Sachverhalte, die wir uns genauer ansehen. Die EBA hatte Auslegungshinweise für die Limited-Networks-Ausnahme veröffentlicht, um deren Anwendung in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Auslegungshinweise wurden größtenteils von der BaFin-Verwaltungspraxis übernommen. Die neue Entwicklung besteht darin, dass die Ausnahme nun von qualitativen und quantitativen Faktoren abhängig sein wird, jedoch ohne klare Schwellenwerte. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, bis die Praxis sich weiterentwickelt. Wir haben aber noch ein paar sehr spannende Entwicklungen für die Endkonsumenten, beispielsweise bei Bargeldabhebungen im Supermarkt.

Bargeldabhebungen im Supermarkt OHNE Einkauf dank PSD3?

Eine neue Ausnahme soll bei Bargeldabhebungen am Point of Sale, also in beispielsweise Supermärkten, den bisher obligatorischen Einkauf überflüssig machen. Dies ermöglicht es den Menschen, unabhängig von einem Einkauf an einem Point of Sale Bargeld abzuheben. Diese Änderung soll beispielsweise zur Bargeldversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, beitragen.

Unabhängige Geldautomatenbetreiber (Volksfeste, Flughäfen etc.)

Interessant wird es auch bei Thema „Unabhängige Geldautomatenbetreiber“. Die sollen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht ausgenommen sein. Eine Ausnahme für unabhängige Geldautomatenbetreiber gibt es auch schon gegenwärtig unter der PSD2.

Die BaFin wendet diese Ausnahme auf Grundlage einer restriktiven Auslegung jedoch auf nur rein manuelle Servicetätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldautomaten an. Unabhängige Geldautomatenbetreiber müssen jedoch – ähnlich wie Kontoinformationsdienstleister – ein Registrierungsverfahren durchlaufen und in diesem Rahmen der nationalen Aufsichtsbehörde bestimmte Informationen und Unterlagen vorlegen.

Viel Spaß beim Anhören!

 

Über das Format ALLES LEGAL – FinTech-Recht kompakt

Die Fintech-Welt hat ihre eigenen Gesetze. Deshalb verpassen Dir Payment & Banking und PayTechLaw ab sofort mit dem neuen Format „Alles Legal! FinTech-Recht kompakt“ wöchentlich Deine Druckbetankung zu Rechtsthemen aus der Welt von Payments, Banking, Krypto und Co.! Kompakt in wenigen Minuten briefen Dich unsere Experten Frank Müller, Dr. Anna Izzo-Wagner, Peter Frey, Dr. Susanne Grohé, Till-Christopher Otto, Anh-Vu Tran, und Sebastian Glaab von PayTechLaw einfach und verständlich zu allem, was Du wissen musst.

 

Auch interessant

PSD3 & PSR: Änderungen bei den Bereichsausnahmen | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #91

Buy Now Pay Later und Kredite im Rahmen der PSD3 | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #90

PSD3 und PSR – Zusammenfassung der Kernpunkte | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #89

Die Digital Euro Regulation: Ein Game Changer | ALLES LEGAL FinTech-Recht kompakt #88

Cover picture: Copyright © PBA Experts GmbH

 



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
Alles Legal #145
Weiterlesen

Agentic Payments: Wie autonom darf die KI bezahlen? | ALLES LEGAL #145

Was passiert beim Bezahlen, wenn nicht mehr der Mensch selbst, sondern ein KI-Agent den Checkout übernimmt? In Folge #145 von Alles Legal – Fintech-Recht kompakt erfahren Sie, welche Möglichkeiten das Zahlungsrecht für Agentic Payments bereits bietet – und wo regulatorische Vorgaben autonomen Zahlungen noch Grenzen setzen. Jetzt reinhören!
Weiterlesen
Bin ich Kreditgeber im Sinne der Verbraucherkreditrichtlinie? Am I a creditor within the meaning of the Consumer Credit Directive?
Weiterlesen

Bin ich Kreditgeber im Sinne der Verbraucherkreditrichtlinie?

Ratenkauf, Rechnungskauf oder „Buy now, pay later“: Mit den neuen Regeln zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie können sich für Händler ab dem 20. November 2026 neue Pflichten ergeben. Entscheidend ist unter anderem, ob der Händler selbst als Kreditgeber im Sinne des AbsFinAG gilt oder mit einer Bank bzw. einem BNPL-Anbieter kooperiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Registrierung, Kreditwürdigkeitsprüfung und weiteren Anforderungen.
Weiterlesen
Am I a credit intermediary under section 34k GewO? Bin ich Darlehensvermittler nach § 34k GewO?
Weiterlesen

Bin ich Darlehensvermittler nach § 34k GewO?

Ab dem 20. November 2026 gelten neue Regeln für die Vermittlung von Verbraucherkrediten. Für Händler stellt sich damit die Frage, ob sie als Darlehensvermittler nach § 34k GewO gelten und eine Erlaubnis benötigen. Der Beitrag erklärt, wann BNPL, Ratenkauf und andere Finanzierungslösungen zur erlaubnispflichtigen Darlehensvermittlung führen können.
Weiterlesen