Recht auf anonymes Zahlen

Haben wir ein Recht auf anonymes Zahlen? Wenn ja, ist dieses Recht an bestimmte Zahlungsinstrumente, wie z. B. Bargeld, gebunden? Gilt dieses Recht unabhängig davon, ob ich als Zahler in der analogen oder digitalen Welt unterwegs bin? Für die meisten Menschen ist der alltägliche Zahlvorgang als Marktteilnehmer unvermeidbar. In diesem Sinne gehört er demnach zu unseren Grundbedürfnissen, wie schlafen und essen. Das Recht auf Anonymität, das als Konstitutiv für eine moderne demokratische Gesellschaft betrachtet werden kann, wird in der Regel aus den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet.

Dieses Recht ist keineswegs auf die analoge Welt begrenzt. Wir haben z. B. das Recht, uns im Internet anonym mittels entsprechender Software und durch die Nutzung von Pseudonymen bewegen zu können. Gilt dieses Recht auch für den Zahlungsvorgang? In der analogen Welt wird dieses Recht durch die Existenz des Bargeldes indirekt konstituiert. Bargeld hinterlässt keine Datenspuren und ist durch seinen besonderen Status als gesetzliches Zahlungsmittel ein Zahlungsmittel,

das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. 

(Zitat Bundesbank)

Solange es noch Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gibt, haben wir somit nicht nur die Option, sondern auch ein Recht auf anonyme Zahlung. Mit der interessanten Frage, ob man dieses Recht auch immer und überall (z. B. bei der Zahlung der Rundfunkgebühr) durchsetzen kann, beschäftigen sich seit längerer Zeit die deutschen Gerichte in steigender Instanzhöhe.

Recht auf anonymes bargeldloses Zahlen

Als Zahlungsmittel verliert das heute noch dominierende Bargeld peu à peu an Bedeutung (nicht dagegen als Wertaufbewahrungsmittel). Die Verlagerung unserer Nachfrage zugunsten des Online-Handels trägt dazu bei, denn hier kann in der Regel nur bargeldlos gezahlt werden. In der zukünftigen digitalen Welt mit z. B. dem Internet of Things und den automobilen Zahlungsapplikationen (pay per car) bleibt uns nur die bargeldlose digitale Zahlung. In Deutschland ist das Recht auf anonyme online Zahlung nur für die Nutzung von Telemedien gesetzlich verankert (§ 13 Nr. 6 des Telemediengesetzes).

Als einzige Partei hat hier die SPD in ihrem Wahlkampfprogramm 2017 konsequent und zukunftsorientiert weitergedacht und ein generelles Recht auf anonymes bargeldloses Bezahlen gefordert. Warum soll ich beim heutzutage unausweichlichen Betreten der digitalen Welt meine elementaren Rechte aus der analogen Welt ablegen müssen? Die SPD-Forderung war ein wichtiger Vorstoß, der in den Sandkastenspielen der GroKo leider wieder tief verbuddelt wurde.

Ist die Forderung technisch überhaupt umsetzbar? „Bargeldlos + anonym“ ist kein systemimmanenter Widerspruch. Im Gegensatz zu einer Bargeldzahlung fallen zwar immer Daten zum Zahlungsvorgang an, aber nicht per se zu der Identität des Zahlungsgebers oder -nehmers. Damit kann auch eine digitale Zahlung unter Wahrung der Anonymität erfolgen. Man muss dafür nicht im Darknet mit Bitcoins unterwegs sein. Die digitale Zahlung mit einer anonymen Prepaidkarte (z. B. eine Geschenkkarte) zeigt die einfache Umsetzbarkeit. Das analoge Bargeld kann bereits seit Mitte der 90er Jahre ohne weiteres als anonymes Inhaberinstrument 1 zu 1 digital umgesetzt werden. Wenn die Technik nicht das Problem ist, was sind denn wohl die Probleme?

5AMLD: Das Recht durch die Hintertür

Erinnern wir uns an die Chuzpe der EU Richtlinie 2018/843 (besser bekannt als 5AMLD), die bis zum 10. Januar 2020 umgesetzt werden muss. In ihrem ersten Entwurf (2016) wollte die Kommission die anonyme bargeldlose online Zahlung mit E-Geld verbieten. Anonyme E-Geld-Zahlungen am physischen POS wurden zwar noch nicht verboten, aber die Schwellenwerte erheblich gesenkt (von 250 auf 150 Euro). In diesem Segment sollte die Tür nicht vollständig zugeschlagen werden, da Prepaid Karten gemäß Erwägungsgrund 14 derzeit noch einen wichtigen Beitrag zur sozialen und finanziellen Inklusion liefern. Außerdem – so die Kommission in der Impact Assessment Analyse zum Richtlinienentwurf – sei ein Verbot anonymer Zahlungen in diesem Segment wenig effektiv, da hier Bargeld genutzt werden kann.

Nun dient die AMLD bekanntlich zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für Geldwäsche mit anonymen Prepaid Karten gab es keine Hinweise. Im Gegenteil, die aktuellen Skandale zeigen, dass Geldwäsche in Milliarden-Umfang vorwiegend über nicht-anonyme Konten von vollidentifizierten Bankkunden praktiziert wird (Danske Bank in Estland, ING Bank in den Niederlanden, Deutsche Bank in Russland usw.). Verbleibt Terrorismusfinanzierung als Argument. Es gab vage, bis heute nicht belegte Hinweise, dass die islamistischen Terroristen bei dem Anschlag in Paris (November 2015) eine (anonyme?) Prepaid Karte genutzt haben.

Als Konsequenz soll für eine halbe Milliarde EU-Bürger das Recht auf anonyme bargeldlose Zahlung im Internet abgeschafft werden. Da bin ich als passionierter Fahrradfahrer heilfroh, dass die Terroristen bei der Flucht kein anonymes Fahrrad genutzt haben, denn sonst hätte die Kommission mit der gleichen fragwürdigen Logik die Fahrrad-Registrierungspflicht und Nutzung von Nummernschildern europaweit eingeführt.

In dem Erwägungsgrund 14 äußert sich die Kommission etwas vorsichtiger: Anonyme Prepaid können (statt werden) zur Finanzierung von terroristischen Anschlägen oder zu logistischer Vorbereitung genutzt werden. Zu Recht moniert der Europäische Datenschutzbeauftragte, der erst 2017, als der legislative Prozess der Richtlinie schon weit fortgeschritten ist, konsultiert wurde, generell die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Hinblick auf die von der Richtlinie verfolgten Ziele. Das Verbot der anonymen online Zahlung wurde im legislativen Prozess durch eine Übergangsfrist von 3 Jahren zuerst hinausgeschoben und schlussendlich gelockert durch eine Ausnahme für online Zahlungen bis 50 Euro pro Transaktion. Es gab im Europäischen Parlament doch noch einige Freiheitskämpfer.

Was ist nun daraus das Fazit?

Erstens: Das Recht auf anonyme Zahlung ist in der analogen Welt durch die Existenz des Bargeldes gesichert, in der digitalen Welt wird die Tür durch den Gesetzgeber jetzt europaweit fast zugemacht.

Zweitens: Regierungen neigen nach terroristischen Anschlägen zu gesetzlichen Kurzschlusshandlungen, die die gefühlte Sicherheit der Bürger zwar erhöhen, aber seine faktischen Freiheitsrechte eingrenzen. Die Kommission wollte 2016 wegen der Terrorismusgefahr die anonyme Zahlung im Internet innerhalb von 6 Monaten (!) torpedieren. Über solche wichtigen Eingriffe sollte man vielleicht doch etwas länger nachdenken und mehr diskutieren.

Informationsdefizit oder Desinteresse?

Drittens: Exekutive und Legislative berücksichtigen gesellschaftspolitische Diskussionen. Zu dem Recht auf anonyme bargeldlose Zahlung in der digitalen Welt gibt es in ganz Europa (soweit ich sehen kann) keine gesellschaftliche Diskussion, obwohl das Thema jeden Verbraucher in zunehmendem Umfang tangiert. Es gab zwischen dem ersten Entwurf der 5AMLD (Juli 2016) und der Verabschiedung (Mai 2018) eigentlich genug Zeit. Es waren nur einige Datenschützer und kleine Wirtschaftsverbände, die ihre Stimme erhoben. Kaum eine Zeitung berichtete über das Vorhaben der Kommission. Ist der zahlende Verbraucher nicht ausreichend informiert oder schlichtweg desinteressiert?

Die neue Datenwährung

Viertens: Es gibt naturgemäß für dieses Recht keine Schützenhilfe der Big Data-Industrie. Im Gegenteil. Der nicht anonyme Zahler als Datenproduzent ist höchst willkommen und unentbehrlich für viele Big Data-Geschäftsmodelle. Es ist davon ausgehen, dass er seine Zahlungsdaten (Betrag, wann, an wen und wofür) gerne und bereitwillig als Tauschmittel einsetzen wird. Mit der PSD2 wurde in der EU die erforderliche Infrastruktur für die Kontodaten („Open Banking“, Kontoinformationsdienste usw.) bereits geschaffen. Eine gesetzlich geregelte Datensouveränität zugunsten des menschlichen Datenproduzenten (basierend auf dem Verursacherprinzip) führt zu einem zusätzlichen Einkommen für alle, die ihre Daten als neue Zweitwährung verwenden wollen.

Viele werden sich über diese materielle Verbesserung freuen, vor allem weil man mit der neuen Datenwährung exklusive Dienstleistungen erwerben kann, die mit der herkömmlichen Währung buchstäblich unbezahlbar sind (z. B. Whatsapp kann ich derzeit nur mit der Datenwährung bezahlen). Es ist davon auszugehen, dass Zahlungsdaten in der neuen Währung am meisten wert sind. Für Menschen, die noch Wert auf Privacy legen, ist die neue Währung dagegen wertlos. Im Gegenteil, sie sind die materiellen Verlierer, da die Privacy-Herstellung zu höheren Kosten führt (z. B. höhere PKW-Versicherungstarife und Krankenkassenbeiträge usw.).

Anonymes Zahlen: Hidden Agenda?

Das Recht auf anonyme digitale Zahlung verstößt offensichtlich gegen die Interessen der digitalen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang könnte ein bemerkenswerter, aber etwas nebulös formulierter Satz des Europäischen Datenschutzbeauftragten in seiner Stellungnahme zur 5AMLD einen Sinn machen:

Zwar wollen wir den Wert der mit dem Gesetz verfolgten politischen Ziele gar nicht beurteilen, doch hegen wir in diesem konkreten Fall Bedenken ob der Tatsache, dass mit den Änderungen auch andere politische Ziele — außer Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — verfolgt werden, die nicht völlig klar umrissen werden.

Regelmäßig berichten die Medien derzeit über die, aus unserer westlichen Sicht Dystopie des chinesischen Überwachungskapitalismus, in dem die Nutzung der digitalen Zahlungsdaten eine große Rolle spielt. Anscheinend regt sich kein Chinese darüber auf (vorausgesetzt er hat dazu noch ungestraft die Möglichkeit). Die meisten finden eine derartige Gesellschaft sogar ganz toll. Vielleicht wird das auch bei uns in Europa der Fall sein. Okay, aber lasst uns doch bitte wenigstens vorher mal darüber reden.

Buchtipp

Dazu zum Schluss ein Buchtipp. Eine gute Grundlage für diese Diskussion ist das neue, gut recherchierte Buch „Schönes Neues Geld“ des Handelsblatt-Journalisten Dr. Norbert Häring. Der Untertitel zeigt die Richtung seiner nicht gerade optimistischen Thesen: „PayPal, WeChat, Amazon Go – Uns droht eine totalitäre Weltwährung“. Womöglich wird man seine Schlussfolgerungen aus den Fakten nicht immer teilen. Dennoch meines Erachtens Pflichtlektüre, damit wir wenigstens nicht unwissend zukünftig ein Recht verlieren.

Cover picture: Copyright © fotolia



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