BaFin rudert zurück – Rundschreiben 04/2016 zum Videoidentifizierungsverfahren bis zum Jahresende ausgesetzt

Die BaFin hat ihr Rundschreiben 04/2016, mit dem der Einsatz des VideoIdent-Verfahrens massiv beschränkt wurde, bis zum Jahresende ausgesetzt.

Die BaFin hat am 11.07.2016 mitgeteilt, dass die im Rundschreiben 04/2016 (GW) zum Videoidentifizierungsverfahren enthaltenen Ausführungen ab sofort bis zum 31.12.2016 ausgesetzt sind. In der Zwischenzeit gilt das “alte” Rundschreiben 01/2014 weiter.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

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