Die BaFin hat am 11.07.2016 mitgeteilt, dass die im Rundschreiben 04/2016 (GW) zum Videoidentifizierungsverfahren enthaltenen Ausführungen ab sofort bis zum 31.12.2016 ausgesetzt sind. In der Zwischenzeit gilt das “alte” Rundschreiben 01/2014 weiter.
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