Bundestag verabschiedet Weichmacher für den harten Brexit

Mögen Sie Großbritannien oder sind Sie gar britischer Staatsbürger? Haben Sie etwas mit Payment zu tun? Haben Sie Angst vor einem harten Brexit? Gut, dann haben wir etwas für Sie. Am 21.02.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) verabschiedet. Falls das Gesetz ohne Änderungen in Kraft tritt, werden wir in Deutschland einen Weichmacher für britische Zahlungsdienstleister für den Fall eines harten Brexit bekommen.

Übergangsfrist für britische Zahlungsdienstleister

Durch das Brexit-StBG sollen britische Zahlungsdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin den EU-Passport in Deutschland in Anspruch nehmen können. Mit anderen Worten: Britische Zahlungsdienstleister dürfen auch nach einem Brexit gegebenenfalls Zahlungsdienste in Deutschland erbringen.

Voraussetzungen für die Übergangsfrist

Bevor Sie nun die Champagnerkorken knallen und Europa hochleben lassen, sollten Sie weiterlesen. Die Sache hat nämlich ein paar Haken:

Haken 1: Die Übergangsfrist gilt nur für Deutschland. Das bedeutet, dass die Übergangsfrist nur für das Deutschland-Geschäft britischer Zahlungsdienstleister gilt. Man muss abwarten, ob andere Länder dem deutschen Beispiel folgen.

Haken 2: Die Übergangsfrist gilt für maximal 21 Monate. Danach wäre dann endgültig Schluss mit dem EU-Passport für britische Zahlungsdienstleister-

Haken 3: Die Übergangsfrist gilt nicht automatisch. Sie muss von der BaFin angeordnet werden. Diese Anordnung muss notwendig sein, um Nachteile für die Funktionsfähigkeit oder die Stabilität der Zahlungsverkehrsmärkte zu vermeiden. Die Bundesregierung hat aber in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht, dass diese Hürde nicht allzu streng gesehen werden muss.

Haken 4: Die Übergangsfrist gilt nur für Bestandskunden. Echtes Neugeschäft ist in dieser Übergangsfrist nicht zulässig.

Nach dem Brexit ist vor dem Brexit

Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Übergangsfrist ist also nicht mehr als ein möglicher Strohhalm für britische Zahlungsdienstleister, die gerade merken, dass der Brexit überraschenderweise doch kommt. Eine dauerhafte Lösung ist das Brexit-StBG nicht und soll es auch gar nicht sein. Jedenfalls im Bereich des Zahlungsverkehrs scheint damit eines der Geheimnisse gelüftet zu sein, das der große Ephraim Kishon einst so formulierte:

Das größte Geheimnis der Engländer ist, warum sie nicht auswandern.

 

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