Neues Geldwäschegesetz erlaubt Videoidentifizierung

Am 24.11.2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf für ein neues Geldwäschegesetz vorgelegt. PayTechLaw hat hierüber bereits berichtet und eine Tabelle mit den wesentlichen Änderungen erstellt. In diesem und in weiteren Beiträgen beschäftigen wir uns mit den Folgen des Gesetzesentwurfes für einzelne Produkte und Unternehmen. Heute geht es um die Verfahren, die künftig für die Prüfung der Identität von natürlichen Personen zulässig sein sollen.

Neues Geldwäschegesetz: Zulässige Verfahren für die Prüfung der Identität von natürlichen Personen

Der Gesetzesentwurf sieht in § 12 Abs. 1 GwG-E vor, dass die Identität von natürlichen Personen mit einem der folgenden Verfahren überprüft werden muss:

1. durch eine sachkundige Person oder
2. mittels eines sonstigen Verfahrens, das zur geldwäscherechtlichen Überprüfung der Identität geeignet ist und ein Sicherheitsniveau aufweist, das dem in Nummer 1 genannten Verfahren gleichwertig ist.

Prüfung durch eine sachkundige Person

Die Prüfung durch eine sachkundige Person entspricht im Wesentlichen der aktuellen Rechtslage in § 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG. Gemeint ist damit die bislang noch übliche Praxis der Inaugenscheinnahme und gegebenenfalls haptischen Prüfung eines Identifizierungsdokuments (z. B. Reisepass oder Personalausweis) durch eine hierfür geschulte Person (z. B. den Mitarbeiter einer Bank oder der Deutsche Post AG).

Prüfung mittels eines sonstigen geeigneten Verfahrens

Die Prüfung mittels eines sonstigen geeigneten Verfahrens ist hingegen neu. Das BMF möchte damit eine flexible Regelung in das Gesetz aufnehmen, die dem technischen Fortschritt Rechnung trägt. Bemerkenswert ist, dass das BMF das Videoidentifizierungsverfahren in der Begründung des Referentenentwurfs ausdrücklich als sonstiges geeignetes Verfahren nennt. Würde der Vorschlag des BMF umgesetzt werden, wäre damit endlich klar, ob das Videoidentifizierungsverfahren dauerhaft als zulässiges Verfahren gilt. In den letzten Monaten gab es hierzu ein ziemliches Hin und Her, das bei den betroffenen Unternehmen für erhebliche Verunsicherung gesorgt hat (PayTechLaw hat darüber bereits mehrfach, zuletzt hier berichtet). Spannend bleibt darüber hinaus, welche weiteren sonstigen Verfahren sich ggf. etablieren werden.



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like
FROM EBA TO AMLA – HANDOVER OF THE EU’S AML/CFT MANDATE VON DER EBA ZUR AMLA – ÜBERGABE DES AML/CFT-MANDATS DER EU
Weiterlesen

Von der EBA zur AMLA – Übergabe des AML/CFT-Mandats der EU

Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre AML/CFT-Mandate, Befugnisse und Ressourcen an die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) übertragen. In seinem neuesten Artikel erläutert Charles Krier, Avocat à la Cour und Partner bei Annerton, wie diese Übergabe bisher umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie für verpflichtete Unternehmen hat.
Weiterlesen
Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten
Weiterlesen

Der EBA-Bericht zu White Labelling und was BaaS-Anbieter daraus lernen sollten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Bericht zum Thema White Labelling veröffentlicht, der sich mit dem zunehmenden Einsatz von White Labelling als Geschäftsmodell im EU-Finanzsektor beschäftigt. Diese Art von Geschäftsmodell entwickelte sich schnell und zieht nun die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf sich. Die EBA hat bestimmte Risiken dieses Geschäftsmodells identifiziert.
Weiterlesen
Zwischen Swipe und Aufsicht Social Commerce boomt – doch rechtlich ist nicht alles erlaubt. Wann Plattformen Zahlungsdienste erbringen und welche Ausnahmen greifen, erklärt der Beitrag.
Weiterlesen

Zwischen Swipe und Aufsicht

Social Commerce verspricht eine Revolution im Onlinehandel – direkt über soziale Netzwerke wie TikTok. Doch während das Geschäftsmodell noch jung ist, stellen sich bereits alte aufsichtsrechtliche Fragen: Darf eine Plattform überhaupt Zahlungsströme koordinieren, ohne selbst Zahlungsdienstleister zu sein? Der Beitrag zeigt, warum kreative Vertragsgestaltung gefragt ist, um Innovation rechtssicher umzusetzen.
Weiterlesen