Neues Geldwäschegesetz (GwG) – kommentierte Fassung. PayTechLaw schafft Überblick

Am 18.05.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (AMLD4-Umsetzungsgesetz) in der Beschlussfassung des Finanzausschusses verabschiedet (PayTechLaw hat über das neue Geldwäschegesetz (GwG) bereits berichtet). Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 02.06.2017 zugestimmt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 26.06.2017 in Kraft treten, nachdem es der Bundespräsident unterschrieben hat und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist.

Neues Geldwäschegesetz (GwG) – komplette Neufassung

Durch das AMLD4-Umsetzungsgesetz wird das Geldwäschegesetz (GwG) komplett neu gefasst. Damit hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, nicht nur inhaltliche Änderungen am Geldwäschegesetz vorzunehmen, sondern das GwG auch neu sortieren. Aufgrund zahlreicher Anpassungen war das GwG seit seiner letzten Neufassung sehr fragmentiert.

PayTechLaw verschafft Überblick

Damit Sie den Überblick über die Neuregelungen nicht verlieren, haben wir in einer Tabelle den Gesetzestext des GwG und des neuen § 25i KWG den Gesetzesmaterialien gegenübergestellt. Hierdurch können Sie schnell und einfach erkennen, welche Motive die Bundesregierung und der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit den Neuregelungen verfolgt haben…so schnell und einfach dies bei 170 Seiten Text möglich ist. 🙂

In den folgenden Wochen und Monaten werden wir darüber hinaus einzelne Teilaspekte der Änderungen im Detail beleuchten. Bleiben Sie dran!

 



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