Erlaubnispflicht: Eigene Erlaubnis oder doch lieber White-Lable?
In Episode Nr. 72 spreche ich mit Sarah Gramberg (Deutsche Bundesbank) über regulierte Tätigkeiten, Erlaubnispflichten, und Handlungsalternativen zu der Beantragung von Erlaubnissen nach dem KWG, ZAG, WpHG, etc. Herausgekommen ist ein kurzweiliger und informativer Erfahrungsaustausch aus der Praxis von Sarah Gramberg und von uns sowie hilfreiche Einblicke in die Aufsicht der Bundesbank.
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Vorüberlegungen
Was tun, wenn man sich im regulierten Umfeld bewegen möchte, eine White-Lable Lösung (also die Inanspruchnahme einer Erlaubnis eines anderen regulierten Instituts zur erlaubnisfreien Ausübung des eigenen Geschäftsmodells) aber nicht der gewünschte/ passende Weg ist und die Beantragung einer eigenen Erlaubnis ansteht?
Welche Überlegungen sollte man anstellen, bevor man einen Erlaubnisantrag stellt? Wie viel Zeit sollte man für den Erlaubnisantrag einplanen? Wie sollte das Geschäftsmodell und die zugrundeliegenden Prozesse strukturiert sein, damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat? Wie viel Kapital sollte man mitbringen und was sollte man bei der Budgetplanung beachten? Welche Stressszenarien gibt es und wie sollte man damit umgehen? Warum ist es wichtig, sich im Rahmen des Fundraising Gedanken zur (künftigen) Eigentümerstruktur zu machen und welche Voraussetzungen müssen Eigentümer eines Instituts mitbringen, um von der Aufsicht akzeptiert zu werden? Wo und wie kann ich mich über die Voraussetzungen eines Erlaubnisantrags informieren? Kann ich im Zusammenhang mit der Beantragung einer Erlaubnis Fragen an die Aufsicht stellen? Fragen über Fragen…
Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Erlaubnisantrags?
Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Erlaubnis hängen maßgeblich davon ab, welche Erlaubnis man beantragen möchte (KWG, ZAG, etc.). Dennoch gibt es Erlaubnis übergreifende Voraussetzungen, über die wir uns in dieser Episode ausgetauscht haben:
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- Beschreibung des Geschäftsmodells! Klar, was interessiert die Aufsicht?
- Welches Anfangskapital habe ich und wie plane ich für die Zukunft?
- Die IT ist das Herz meines Unternehmens. Wie sichere ich die IT gegen Risiken ab?
- Risikomanagement und Notfallszenarien: Was muss ich beachten und welche Prozesse müssen geschaffen werden?
- AML/KYC: Hab ich schon gehört, aber was verbirgt sich dahinter und wie muss ich mein Unternehmen aufstellen um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung zu verhindern?
- Organigramm: Ja, das hab ich natürlich, aber was genau muss ich der Aufsicht mitteilen.
- Inhaberkontrolle: Wieso ist das wichtig und worauf muss ich achten?
- Geschäftsleiter: Wieso benötige ich grundsätzlich zwei Geschäftsleiter (Markt und Marktfolge) und welches Anforderungsprofil sollte ein Geschäftsleiter mitbringen.
- Ich bin ein internationales Unternehmen, die Unternehmenssprache ist Englisch. Kann ich den Erlaubnisantrag bzw. einzelne Unterlagen auf Englisch einreichen?
Hilfreiche Links & Dokumente zur Episode
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- Infografik: Wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Aufsichtsrecht 2.0
- Infografik: Wichtige Rechtsquellen für Zahlungsdienstleister im Bereich Geldwäscherecht 2.0
- Rundschreiben 11/2021 (BA) – Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT (ZAIT)
- Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk
- MaRisk, BAIT und ZAIT: BaFin veröffentlicht Novellen von MaRisk und BAIT und neues Rundschreiben ZAIT
- Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane: BaFin hat Merkblätter überarbeitet
- Zulassungsverfahren nach der PSD 2 und laufende Aufsicht
- Zulassungspflichtige Zahlungsdienste
- Unternehmensgründer und FinTechs
- Kontaktformular für Unternehmensgründer und FinTechs
- Risikomanagement
- Inhaberkontrolle
- Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Über Sarah Gramberg
Sarah Gramberg war fast 7 Jahre als Policy Officer für die Aufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute, FinTechs, WpHG, KWG, MaComp, MaRisk, Mifid II und Leerverkaufsüberwachung bei der BaFin zuständig. Seit Januar 2019 ist sie bei der Deutschen Bundesbank als Banking Supervisor tätig.