Kommission verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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EU-Kommission verstärkt den Kampf gegen Geldwäsche – Weg frei für eine neue Aufsichtsbehörde?

Die Europäische Kommission („EU-Kommission“) will verstärkt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und hat hierzu am 7. Mai 2020 ein Maßnahmenpaket vorgelegt.

Das Maßnahmenpaket umfasst:

  • den Aktionsplan für eine umfassende EU-Politik zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • eine verfeinerte und transparentere Methodik zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko
  • eine aktualisierte Liste der Drittländer mit hohem Risiko.

Hintergrund

Nicht zuletzt durch die Einführung der Vierten und Fünften Geldwäscherichtlinie bestehen strikte EU-Geldwäschevorschriften. Da Richtlinien aber erst ins nationale Recht umgesetzt werden müssen, wenden einige EU-Mitgliedsstaaten die Vorschriften nicht einheitlich an. Bereits im Juli 2019 hat die EU-Kommission auf strukturelle Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hingewiesen und verschiedene Maßnahmen vorgestellt, um die Schwachstellen zu beseitigen.

Aktionsplan

Der veröffentlichte Aktionsplan beruht auf sechs Säulen, dessen konkrete Maßnahmen in den nächsten zwölf Monaten umgesetzt werden sollen:

  • Wirksame Anwendung der EU-Vorschriften seitens der Mitgliedstaaten durch Umsetzung der EU-Vorschriften
  • Vorschlag für ein einheitliches stärker harmonisiertes EU-Regelwerk durch Kommission
  • Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht
  • Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten
  • Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene
  • Eine stärkere EU als globaler Akteur

Neue EU-Aufsichtsbehörde

Im ersten Quartal 2021 wird die EU-Kommission die Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht vorschlagen. Ob es sich dabei um eine neue Aufsichtsbehörde handelt, oder ob die Aufsicht bei der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) angesiedelt bleibt, ist noch offen. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die EBA die führende, koordinierende und überwachende Rolle auf Unionsebene bei der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe hierzu auch unseren Beitrag). Wenn die EBA die Aufgabe übernehmen solle, müsse sie aber besser werden, sagte EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis bei der Vorstellung der Maßnahmen.

Einem Medienbericht zu Folge favorisiert die BaFin eine von der EBA ausgegliederte andere, zentrale Behörde. Der für Abwicklung und Geldwäsche zuständige BaFin-Direktor Thorsten Pötsch soll sich im Rahmen der BaFin Jahrespressekonferenz ausgesprochen haben: “Wir befürworten hier eine andere zentrale Behörde, aus verschiedenen Gründen. Die EBA ist eine reine Bankenbehörde”.

Aktualisierte Liste

Nach der Geldwäscherichtlinie (AMLD) ist die Kommission rechtlich verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Aufgrund der modifizierten Methodik ist die neue Liste nun besser auf die von der FATF veröffentlichten Listen abgestimmt.

In die Liste neu aufgenommen wurden folgende Länder: Bahamas, Barbados, Botsuana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe.

Von der Liste gestrichen wurden: Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka und Tunesien.

Die Liste muss noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament gebilligt werden.

Folgen der Liste für Finanzinstitute

Eine Aufnahme in die Liste zieht nach Angaben der EU-Kommission keine Sanktionen nach sich und beschränkt weder Handelsbeziehungen noch Entwicklungshilfe; allerdings müssen Banken und andere Verpflichtete bei Transaktionen, an denen in der Liste aufgeführte Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen.

Nächste Schritte

Die EU-Kommission hat den Aktionsplan zur öffentlichen Konsultation gestellt. Behörden, Interessenträger sowie Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 29. Juli Zeit, Beiträge einzureichen.

Ob der Aktionsplan in einer neuen Verordnung münden wird, wird von der EU-Kommission geprüft. Sie wird Anfang 2021 vor dem Hintergrund der geplanten Überprüfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Folgenabschätzung durchführen und Legislativvorschläge vorlegen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sollen in diese Folgenabschätzung einfließen.

Wertung

Die Bestrebungen der EU-Kommission zur Harmonisierung der Umsetzung von Regelungen zur Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsbekämpfung in den EU-Mitgliedsstaaten sind sehr zu begrüßen. Wir halten einen einheitlichen Rechtsrahmen für essenziell, um die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung auf EU-Ebene weiter zu verbessern. Eine harmonisierte Regelung würde zudem regulatory arbitrage vermeiden und ein level-playing field auf EU-Ebene schaffen. Die Einrichtung einer zentralen Agentur oder Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene halten wir ebenfalls für wichtig, um die Einhaltung der harmonisierten Regelungen zu überwachen und etwaige Missstände effizient zu beheben. Nationale Aufsichtsbehörden werden sicherlich weiterhin eine maßgebliche Rolle bei der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einnehmen. Wir werden die Entwicklung aufmerksam beobachten und Euch auf PayTechLaw informiert halten.

 

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2 comments
  1. Sry, das EU-Paper sowie der Artikel, ist doch nur geschwurbel – eine PM mehr nicht. Wo tauchen die EU-Länder in der Geldwäsche auf oder gibt es die da nicht 😉 Außerdem würde würde mich im Absatz “Wertung” interessieren, was “Eine harmonisierte Regelung würde zudem regulatory arbitrage vermeiden und ein level-playing field auf EU-Ebene schaffen.” heißt. Mir scheint das wiederum ein politisches Bla Bla zu sein. Gibt`’s auch ein bischen “Butter bei die Fische”. Letztlich bleibt es wahrscheinluch beim “Weiter so!”

  2. Hallo Herr Ehm,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Beitrag interessieren. Da wir in unseren Beiträgen eher einen Überblick bieten und keinen schwurbelnden Eindruck hinterlassen möchten, hier etwas „Butter bei die Fische“:

    In Europa gibt es bereits Bemühungen, die Geldwäschebekämpfung einheitlich zu regulieren. Allerdings werden die entsprechenden EU-Geldwäscherichtlinien in den einzelnen Ländern durchaus unterschiedlich in nationales Recht umgesetzt. Das liegt auch daran, dass die EU-Geldwäscherichtlinien – anders als zum Beispiel die PSD2 – nicht vollharmonisiert sind. Die Kommission deutet nun an, dass sich das künftig ändern könnte, zum Beispiel durch ein EU-Single Rule Book in Form einer Verordnung, die ohne nationale Umsetzung unmittelbar in der gesamten EU gelten würde. Damit würden nationale Sonderwege ausgebügelt und die Geldwäschebekämpfung harmonisiert. Ob und in welchem Umfang die Kommission dieses – sehr wünschenswerte – Vorhaben umsetzen wird, bleibt abzuwarten, dazu könnten wir nur spekulieren und das liegt uns als Anwälte nicht besonders.

    Viele Grüße
    Ihr PayTechLaw-Team

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