Biometrisches Identifikationsverfahren nun in Österreich erlaubt
Die Identifizierung von natürlichen Personen geht in Deutschland nur vor Ort durch Vorlage eines Ausweisdokuments oder durch das Videoidentverfahren, das die BaFin gerade als „Brückentechnologie“ weiter zugelassen hat. Leider gibt es immer noch kein zugelassenes Verfahren, dass eine online Identifizierung auf Basis von künstlicher Intelligenz und dem Abgleich von biometrischen Merkmalen erlaubt. Es fehlt dafür an der Rechtsgrundlage (vgl. PayTechLaw Artikel „Sandkasten“). Unser südliches Nachbarland Österreich ist dabei schon weiter: Seit Ende 2021 gibt es dort die Möglichkeit, dass Verpflichtete nach dem österreichischen Geldwäscherecht auch ein sogenanntes biometrisches Identifikationsverfahren einsetzen dürfen. Dabei wird der jeweilige Ausweis online ohne Beteiligung eines Mitarbeiters überprüft und die zu identifizierende Person einem „Liveness“ Check unterzogen. Allerdings sollen zukünftig nur Ausweise, die von der ausstellenden Behörde elektronisch signiert wurden, genutzt werden dürfen. Das schränkt die Nutzbarkeit des neuen Verfahrens erheblich ein, wobei es zunächst eine Übergangsfrist geben soll, in der alle Dokumente für das neue Verfahren zugelassen sind.

Wer nicht nur hören, sondern auch lesen will, kann mehr über das neue Verfahren im Blog unserer Partnerkanzlei PFR Rechtsanwälte erfahren.
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