Das Videoidentifizierungsverfahren stellt eine praktikable Methode dar, eine nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Identifizierung nicht anwesender natürlicher Personen durchführen zu können. Im Finanzsektor wird dieses Verfahren seit einigen Jahren praktiziert. Auch im Nichtfinanzsektor nimmt die Nachfrage nach einer praktikablen Fernidentifizierungsmöglichkeit spürbar zu. Umso erstaunlicher ist es, dass der Gesetzgeber für diesen Sektor bislang keine Regelung zur Videoidentifizierung geschaffen hat. Manche Aufsichtsbehörden halten das Verfahren daher für unzulässig. Der Beitrag beleuchtet die Problemlage näher und plädiert für eine praxisgerechte Lösung. Peter Frey (Rechtsanwalt und Partner) und Awet Yohannes (Rechtsrefendar) von Annerton beleuchten in ihrem Fachbeitrag für die Zeitschrift Geldwäsche & Recht1 der dfv Mediengruppe die Problemlage näher und plädieren für eine praxisgerechte Lösung.
Inhalt
1. Einführung
2. Verfahren zur Fernidentifizierung und deren Praxistauglichkeit
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- Verfahren zur Identitätsüberprüfung
- Eingeschränkte Praxistauglichkeit der zulässigen Fernidentifizierungsverfahren
3. Rechtliche Einordnung des Videoidentifizierungsverfahrens
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- Fehlende gesetzliche Regelung
- Aufsichtsrechtliche Praxis in Bezug auf das Videoidentifizierungsverfahren
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- Im Finanzsektor
- Im Nichtfinanzsektor
- Rechtsanwaltskammern
- Wirtschaftsprüfer
- Bundesnotarkammer
- Steuerberaterkammer
- Glücksspielsektor
- Finanzunternehmen, Immobilienmakler, Güterhändler
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4. Anforderungen an die Durchführung einer Videoidentifizierung
5. Fazit
Zum Artikel
1) GWuR (Heft 03/2022), dfv Mediengruppe, Schriftleitung: Dr. Jacob Wende, Penelope Schneider und Prof. Dr. Kilian Wegner