Wenn man von Geldwäsche spricht, kommt einem gerne gleich als erster Gedanke Al Capone in den Sinn. Und das ist ganz richtig, denn der Begriff der Geldwäsche geht auf die Machenschaften des berühmten Verbrechers aus den 1920er- und 1930 Jahren zurück. Capone hat aus vielen Straftaten so viel so genanntes inkriminiertes Geld angehäuft, dass er es in einer Wachsalon-Kette „waschen“ musste. In der Zwischenzeit haben viele Staaten den Kampf gegen Geldwäsche aufgenommen. In Deutschland gibt es dafür schon seit vielen Jahren sogar ein eigenes Gesetz, das Geldwäschegesetz (GwG).
Das deutsche Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz – oder genauer gesagt das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ – regelt, auf welche Weise Finanztransaktionen, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden können, zu überwachen sind. Weil solche Finanztransaktionen vorwiegend bei bestimmten Arten von Unternehmen stattfinden, gilt das Geldwäschegesetz (GwG) nur für einen abschließend benannten Personenkreis (die Verpflichteten). Die Verpflichteten müssen – abhängig von der individuellen Risikosituation – ihr Unternehmen auf eine bestimmte Art und Weise organisieren. Darüber hinaus haben Verpflichtete in Bezug auf ihre Kunden bestimmte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Verdächtige Vorfälle müssen an eine zentrale Stelle gemeldet werden. Verstöße gegen das GwG können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen belegt werden.
Was man genau unter Geldwäsche versteht, was das Geldwäschegesetz (GwG) für einen Sinn hat, wer Verpflichtete im Sinne des GwG sind – und welche Pflichten diese Verpflichtete eigentlich haben, darüber habe ich mich mit Christian für die 41. Episode von PayTechTalk unterhalten. Allen, die lieber hören, als lesen, wünsche ich viel Spaß beim Reinhören.
Für allen anderen haben wir die wesentlichen Inhalte des GwG in einer Infografik zusammengefasst.
Weiterführende Informationen und Links:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission / Hochrisikoländer: “European Commission adopts new list of third countries with weak anti-money laundering and terrorist financing regimes”
- EBA:Guidelines on Risk Factors
- PayTechTalk 39 – Referentenentwurf des BMF zur Umsetzung der AMLD5
- Blogbeitrag: Referentenentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie – Was kommt, was bleibt?
- PayTechTalk 35 – Über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG
- Blogbeitrag: AuA. Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz
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