Die Vorweihnachtszeit soll eigentlich die „stade“ Zeit einläuten. Wie wir wissen, ist jedoch häufig das Gegenteil der Fall: Die Menschen im Lande sind gestresst wie zu keiner anderen Jahreszeit. Das macht sich beim Einkaufen, im Straßenverkehr aber auch und gerade im Wirtschaftsleben bemerkbar: Im “Jahresendgeschäft” müssen Projekte abgeschlossen, Schreibtische aufgeräumt oder jedenfalls der “Ball in die Hälfte des Gegners gespielt werden”. Wie anders soll man sonst ein ruhiges Weihnachtsfest feiern?
Referentenentwürfen für die Umsetzung von AMLD4 und PSD2
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beteiligt sich in diesem Jahr an dem vorweihnachtlichen Wahnsinn und sorgt mit den Referentenentwürfen für die Umsetzung der AMLD4 und der PSD2 dafür, dass der Stresslevel in weiten Teilen der Banking, Payment und FinTech Branche stabil im roten Bereich bleiben dürfte.
Wird es dunkel vor dem Haus,
kommt zu uns der Nikolaus.
Hat uns etwas mitgebracht,
schöner als wir ja gedacht.Steht der Baum im Lichterschein,
gehen wir zu Tür hinein.
Weihnacht, Weihnacht – es ist wahr,
ist das schönste Fest im Jahr.
Das BMF hat am 15.12.2016 den “Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen” („Referentenentwurf GwG“) vorgelegt. PayTechLaw hat hierzu bereits umfassend berichtet. Wie üblich erhalten Marktteilnehmer (insbesondere Interessenverbände) die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Das ist bei dem Referentenentwurf GwG nicht anders. Allerdings endet die Frist zur Stellungnahme am Freitag, 30.12.2016 (!). Beachtet man den Umfang des Referentenwurfs GwG (187 Seiten), ist das eine sportliche Ansage.
Während sich der eine oder andere Marktteilnehmer fragen dürfte, wie man in der Kürze der Zeit zu einem derart wichtigen Thema eine fundierte Stellungnahme vorbereiten können soll, legt das BMF noch eine Schippe drauf:
Am 19.12.2016 hat das BMF den lange erwarteten “Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie” (nachfolgend „Referentenentwurf PSD2“) vorgelegt. Während in anderen Mitgliedstaaten die Entwürfe der Umsetzungsgesetze zur PSD2 schon kurz nach der Sommerpause 2016 veröffentlicht worden sind, hat das BMF sich etwas mehr Zeit genommen und seinen Schreibtisch noch rechtzeitig vor den Weihnachtsferien aufgeräumt. Damit auch die Marktteilnehmer ein ruhiges Weihnachtsfest feiern können, hat das BMF eine großzügige Frist zur Stellungnahme bis zum 4.1.2017 eingeräumt. Das sollte leicht reichen, zumal der ReferentenentwurfPSD2 nur 139 Seiten umfasst … ***Sarkasmus Ende***
PayTechLaw analysiert die Änderungsvorschläge der Referentenentwürfe und veröffentlicht die Ergebnisse sukzessive in den kommenden Tagen.
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt, erst war es klein, man sah es kaum, nun brennt der ganze Weihnachtsbaum.
In diesem Sinne, eine schöne „stade“ Zeit!