PayTechTalk 35 – Über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG

PayTechTalk 35 | Auslegungs- und Anwendungshinweise | PayTechLaw
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Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geldwäschegesetz sind noch recht frisch. Die BaFin hat sie Ende des letzten Jahres, am 11. Dezember, veröffentlicht. Peter hatte sich hier auf PayTechLaw im Januar bereits eingehender mit den so genannten AuA beschäftigt. Denn in der Konsultationsphase war die im März 2018 veröffentlichte Entwurfsfassung (kurz AuA-Entwurf), von den beteiligten Verbänden teilweise stark kritisiert worden. In seinem Beitrag, den ich allen Interessierten sehr empfehlen kann, zeigt Peter nicht nur den Hintergrund der Auslegungs- und Anwendungshinweise auf, sondern widmet sich intensiv auch den Änderungen der AuA gegenüber der Konsultationsfassung. Er hat auch eine Vergleichsversion zwischen dem  AuA-Entwurf und den finalen AuA (Stand Dezember 2018) erstellt, aus der sich gut ablesen lässt, was die BaFin nach der Konsultationsphase geändert hat: AuA_GwG_BaFin Kosultation 052018 im Vergleich mit Dezember 2018.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz – tun sie jetzt weh oder nicht?

Bekannterweise gibt es ja Menschen, die lieber hören, statt lesen. Und da man zudem oftmals Themen intensiver im Gespräch mit mehreren Personen erörtern kann, habe ich diese Episode von PayTechTalk genutzt, um mit meinen geschätzten Mitstreitern Susanne und Peter über die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz zu sprechen. Welche Zweifelsfragen wurden geklärt und welche Problematiken bringen die AuA mit sich? Setzen sich die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin ausreichend mit den spezifischen Geschäftsmodellen von Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und sonstigen FinTechs auseinander – und wenn nein, wo hapert es?

Dies und mehr besprechen wir in PayTechTalk 35. Viel Spaß beim Reinhören!

 

 

 

Cover picture: Copyright © PayTechLaw



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