PayTechLaw Top10 – Die meistgeklickten Blogbeiträge 2018

Der Braten ist verdaut, die Plätzchen vertilgt und das Geschenkpapier ordnungsgemäß in der Papiertonne entsorgt (oder irgendwo verbrannt). Nach all der (hoffentlich) wunderbaren Familienzeit ist nun wieder etwas Luft, um sich einem kleinen Rückblick zu widmen. Wie ich schon erwähnt hatte, blicken wir im PayTechLaw-Team auf ein ereignisreiches, erfolgreiches und interessantes Jahr 2018 zurück. Dass sich unser Blog so grandios entwickeln und von Euch mit so einem Interesse und Engagement aufgenommen werden würde, haben wir nicht zu hoffen gewagt (gut, daran geglaubt haben wir immer…. 🙂 ). Ich habe hier einmal zusammengefasst, welche Themen Euch im PayTechLaw-Jahr 2018 besonders interessiert haben. Ich präsentiere Euch die PayTechLaw Top10 – 2018 (Links in den Überschriften). Viel Spaß damit!

 

PayTechLaw Top10 – 2018

 

  1. Vergiss mich, vergiss mich nicht – Das Löschkonzept unter der DSGVO

Die EU-Datenschutzgrundverordnung war im Jahr 2018 omnipräsent. Bis zum 25. Mai 2018 mussten Unternehmen die DSGVO umsetzen. Dazu gehören auch Konzepte, wie personenbezogene Daten aufbewahrt und vor allem gelöscht werden. Kein Wunder, dass Euch das Thema unter den Nägeln brannte. Udo beschreibt in seinem Beitrag die wesentlichen Schritte, die Unternehmen gehen müssen, um ein zur DSGVO-konformes Löschkonzept und die damit verbundene Dokumentation zu erstellen.

„Das Löschkonzept unter der DSGVO“ war mit Abstand der meistgeklickte Beitrag auf PayTechLaw im Jahr 2018. Gleich dahinter reihte sich die englische Version des Beitrags ein. Kaum verwunderlich, ist das Thema DSGVO / GDPR ja kein deutsches, sondern ein pan-Europäisches.

PayTechLaw Top1 | Udo Steger

 

  1. Forget me, forget me not – Data deletion policies under the GDPR

Siehe oben. 🙂 Nur in der englischen Übersetzung.

Kein Wunder, dass Udo in diesem Jahr den PayTechLaw-Oskar für die meisten Erstplatzierungen in der internen wöchentlichen Siegerehrung „PayTechTop3“ verliehen bekommen hat. Wir denken schon darüber nach, unser wöchentliches Siegertreppchen im nächsten Jahr öffentlich zu machen…

 

  1. Das Geheimnis der Geheimhaltung von Geheimnissen: das Geschäftsgeheimnis-Gesetz

Platz 1, 2 und 3 unserer Top10 gehen an Udo: Kaum war die Frist für die Umsetzung der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie abgelaufen, hat er sich schon des Themas angenommen. Denn der deutsche Gesetzgeber hat für das notwendige Umsetzungsgesetz bisher nur den Entwurf eines Geschäftsgeheimnis-Gesetzes (GeschGehG-E) geschaffen, der nicht unumstritten ist. Bis zur Verabschiedung des GeschGehG ist daher die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie bis auf weiteres unmittelbar anwendbar. In seinem Beitrag zeigt Udo auf, welche Änderungen auf Unternehmen zukommen und was zu tun ist, um die eigenen Geschäftsgeheimnisse auch in Zukunft zu schützen.

 

  1. The devil is in the detail: Payment Initiation Services, Account Information Services and the AML regulations

Der Teufel steckt im Detail… Auch nach einem Jahr ist das Thema „Payment Initiation Services“ und „Account Information Services“ hoch aktuell. Denn eine der am häufigsten diskutierten Änderungen, welche die PSD2 in die europäische Payment-Regulierung einführte, waren zwei neue Zahlungsdienste: Payment Initiation Services (“PIS” – Zahlungsinitiierungsdienste) und Account Information Services (“AIS” – Kontoinformationsdienste). Was das eigentlich bedeutet, beleuchtet Susanne in ihrem Beitrag.

 

  1. Die Zahlung für die Zahlung (§ 270a BGB)

Beeindruckend, dass nur zwei unserer PayTechLaw-AutorInnen die fünf meistgeklickten Beiträge abgeliefert haben. Auf dem fünften Platz unserer Top10 finden wir erneut Susanne, die sich im Februar dieses Jahres des Themas „Surcharging“ angenommen hat. In ihrem Beitrag stellt sie „Surcharging“ noch einmal zusammenhängend dar und erklärt, was im neuen § 270a BGB alles geregelt ist und wo noch viele Fragen offen bleiben.

 

  1. STATUS QUO / IMPLEMENTATION / PSD2 in Europe

Der Beitrag, der am sechsthäufigsten geklickt wurde, beschreibt den aktuellen Status der Implementierung der PSD2 in Europa. Die Basis der hier dargestellten Daten bilden Informationen, die wir von unseren geschätzten Europäischen Kollegen aus dem FinTech Lawyers Network erhalten haben. Hier findet Ihr auch weitere Informationen zu unseren Netzwerk-Mitgliedern. Ein Blick lohnt sich allemal.

 

  1. Geldwäscherichtlinie: Verschärfte Geldwäscheanforderungen bei E-Geld und Kryptowährungen

Wer dachte, nach Einführung des neu gefassten Geldwäschegesetzes in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie werde es in Sachen Geldwäscheprävention etwas ruhiger, hat sich geirrt. Die Payment- und FinTech-Branche muss sich auf eine weitere Verschärfung des Geldwäscherechts durch die 5. Geldwäscherichtlinie (AML5) einstellen. Von besonderem Interesse für die Payment- und FinTech-Branche dürften die Änderungen in Bezug auf E-Geld und Kryptowährungen sein. Matthäus beleuchtet in seinem Beitrag die 5. Geldwäscherichtlinie und erklärt die Neuerungen hinsichtlich E-Geld und Kryptowährungen.

 

  1. Infografik: Diese Gesetze müssen Zahlungs- und E-Geld-Institute kennen.

Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass Sie den Überblick über diesen Gesetzesdschungel verlieren? Sie erbringen Zahlungsdienste oder geben E-Geld aus? Dann haben wir etwas für Sie. In seiner Infografik hat Christian im Mai die wesentlichen Gesetze zusammengestellt, die Zahlungs- und E-Geld-Institute kennen sollten. Es wundert mich nicht, dass eine von Christians durchweg übersichtlichen Infografiken unter den meistgeklickten zehn Beiträgen aus dem ausgehenden Jahr zu finden ist.

 

  1. Achtung Konzerne! BaFin Merkblatt engt Anwendungsbereich des Konzernprivilegs stark ein

Die BaFin hat ihre bisherigen Auslegungshinweise zum sogenannten Konzernprivileg verändert. In Privileg in § 2 Abs. 1 Nr. 13 ZAG ist geregelt, dass Zahlungsvorgänge und Zahlungsvorgänge und damit verbundene Dienste innerhalb eines Konzerns nicht als Zahlungsdienste gelten. Es geht also um das Konzernprivileg. Nach der Gesetzesbegründung ist der handelsrechtliche Konzernbegriff nach § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 290 ff maßgeblich, so dass sich Gleichordnungskonzerne nicht auf die Ausnahmeregelung berufen können. Susanne erklärt in ihrem Beitrag vom Dezember 2017, was das für die Zukunft bedeutet.

 

  1. Bitcoins und Kryptowährungen (4) in der Umsatzsteuer: Aktuelles Schreiben des BMF

Der vierte Teil seiner Bitcoin-Reihe hat es noch unter die Top10 der meistgeklickten Blogbeiträge im PayTechLaw-Jahr 2018 geschafft. In seinem Beitrag greift Steffen das Thema „Bitcoins und Kryptowährungen in der Umsatzsteuer“ auf. Hintergrund war ein für alle Finanzämter Deutschlands bindendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoins und anderen sog. Kryptowährungen.

 

Das waren die Top10 der meistgeklickten Blogbeiträge des ausgehenden PayTechLaw-Jahres 2018 – ein breites Spektrum an rechtlichen und regulatorischen Themen rund um Payment, Banking, Tax und IT. Ich danke Euch allen für Euer bisheriges Interesse an unseren Inhalten – und gratuliere gleichzeitig Susanne, Udo, Matthäus und Steffen für ihre Top-Beiträge! Allen sage ich: weiter so!

Wer wissen möchte, welche fünf Episode von PayTechTalk bei Euch im Jahr 2018 am besten angekommen sind, möge übermorgen wieder bei uns reinschauen – denn dann veröffentlichen wir mit PayTechTalk Top5 unsere meistgehörten Podcast-Episoden 2018.

Darauf noch ein Stück Stollen! Prost.  🙂

 

Cover picture: Copyright © PayTechLaw

 



Indem Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.
You May Also Like