Durch das Jahr mit PayTechLaw – die Top10 unserer Beiträge 2017

Weihnachten ist vorbei, der Braten verdaut, das Geschenkpapier verräumt und die Plätzchenberge werden auch langsam weniger. Zeit, um das Jahr Revue passieren zu lassen. Wie Isabella in ihren Weihnachtswünschen schon erwähnt hatte, ist bei PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. einiges passiert in diesem Jahr. Nun wird es auch bei uns Zeit für eine rückblickende Top10.

Jahresrückblicke über Jahresrückblicke

Nur weil es eh alle machen, heißt es noch lange nicht, dass wir es nicht tun: auf das vergangene Jahr zurückblicken. Denn die nun ruhigeren Stunden “zwischen den Jahren” drängen sich fast auf, um auch auf das Blog-Jahr zurückzublicken. Wir haben einmal analysiert, welche zehn Beiträge im Jahr 2017 Euch am meisten interessiert haben.

Viel Spaß mit unseren Top10 der Blog-Beiträge 2017:

PayTechLaw Top10 2017

  1. PayTechLaw schafft Überblick: Kommentierte Fassung des neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) –> Durch das ZDUG wird das ZAG komplett neu gefasst. Damit hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, nicht nur inhaltliche Änderungen am ZAG vorzunehmen, sondern das Gesetz auch neu zu sortieren. PayTechLaw verschafft einen Überblick.
  2. Neues Geldwäscherecht: Was ändert sich für E-Geld? –> Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für das GwG vorgelegt. PayTechLaw zeigt die Auswirkungen des Entwurfs auf E-Geld-Produkte.
  3. PayTechLaw schafft Überblick: Kommentierte Fassung des neuen Geldwäschegesetzes –> Durch das AMLD4-Umsetzungsgesetz wird das Geldwäschegesetz (GwG) komplett neu gefasst. PayTechLaw verschafft Ihnen einen Überblick.
  4. AML and PSD2 – The End of E-Money? –> Full KYC and e-money business are not best friends. However, the obligation to apply SCA to e-money transactions under PSD2 could be a deathblow.
  5. PSD2 und Bestandsschutz – Wie der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der PSD 2 umsetzt –> Am 19.12.2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der PSD2 vorgelegt. In dem Gesetzesentwurf sind auch Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute enthalten, die bereits unter dem ZAG alt eine Erlaubnis erhalten haben und aktuell unter dieser Erlaubnis tätig sind.
  6. PSD2 und Umsetzungsfristen –> Wie lange dürfen Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste ihre Dienstleistungen ohne Registrierung bzw. Erlaubnis weiter erbringen? PayTechLaw befasst sich mit der Frage, wie lange Anbieter von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten ihre Dienstleistungen nach dem Inkrafttreten des ab dem 13. Januar 2018 geltenden Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ohne Registrierung bzw. Beantragung einer Erlaubnis nach dem ZAG weiter erbringen dürfen.
  7. Achtung Konzerne! BaFin Merkblatt engt Anwendungsbereich des Konzernprivilegs stark ein –> Die BaFin hat ihre bisherigen Auslegungshinweise zum sogenannten Konzernprivileg verändert. PayTechLaw erklärt, was das für die Zukunft bedeutet.
  8. Schnallen Sie sich an – neues BaFin-Merkblatt zum ZAG –> BaFin veröffentlicht neues BaFin-Merkblatt zum ZAG – FinTech-Anwälte von PayTechLaw veröffentlichen erste Analyse.
  9. Weihnachten das ganze Jahr: Die steuerlich begünstigte Abgabe von Gutscheinen an eigene Arbeitnehmer –> Die Ausgabe von Gutscheinen an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Was gilt es zu beachten?
  10. Warum das neue BSI – IT-Grundschutz-Kompendium mehr als einen Blick wert ist –> Banken, Zahlungsdienste und viele andere Unternehmen, die unter das IT-Sicherheitsgesetz und die KRITIS-Verordnung (KRITIS = „Schutz Kritischer Infrastrukturen”) fallen, müssen sich intensiv mit IT-Sicherheit befassen und ein IT-Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) einführen. Das IT-Grundschutz-Kompendium ist dabei eine wichtige Hilfe. PayTechLaw wirft einen Blick hinein.

Es lohnt sich, auch weiterhin bei uns reinzuschauen – denn beim nächsten Mal zeigen wir Euch die Top5 aus unserer Podcast-Reihe PayTechTalk.

 

Titelbild / Cover picture: Copyright © fotolia

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