Im Zeitalter der Digitalisierung ist der Verkauf von Kunst schon lange nicht mehr nur ein analoges Thema; digitale Kunstwerke in Form von NFTs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. NFTs werden elektronisch übertragen und besonders begehrte Token häufig sehr hochpreisig gehandelt. Da die Themen Kunst und Geldwäsche schon länger eng miteinander verflochten sind sorgt auch der Umgang mit digitalen Kunstwerken in Form von NFTs für geldwäscherechtlich relevante Sachverhalte. Einzelfallabhängig können NFTs jedoch auch als Kryptowerte einzuordnen sein und somit Finanzinstrumente i.S.d. Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) darstellen.
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Alireza Siadat diskutiert in Epsiode #74 des PayTechTalk-Podcasts den Umgang mit NFTs im Lichte geldwäschrechtlicher Pflichten zusammen mit Lena Olschewski (Senior Manager Business Development and Compliance) und Florian Peters (Senior Compliance Manager) von Kerberos Compliance. Im Fokus der Diskussion liegen die unterschiedlichen KYC-Pflichten, die NFT-Plattformen bzw. die Händler im Zusammenhang mit dem Vertrieb von NFTs treffen können. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob NFTs als „Kunstgegenstände“ i. S. d. Geldwäschegesetzes (GwG) zu qualifizieren sind, womit die NFT-Händler entsprechend „Kunstvermittler“ i. S. d. GwG wären. Unter dem Aspekt verschiedener innovativer Identifizierungsverfahren (siehe hierzu auch der Beitrag zur Einführung des biometrischen Identifikationsverfahrens in Österreich in Episode #73 des PayTechTalk- Podcasts sowie der PayTechLaw Artikel „Sandkasten“) werden ebenfalls die unterschiedlichen KYC -Verfahren diskutiert, welche, je nach rechtlicher Einordnung der NFTs, auch unter Zuhilfenahme von Fernidentifizierungsverfahren (wie bspw. dem VideoIdent-Verfahren) durchgeführt werden können.
Zu Kerberos Compliance:
Kerberos ist ein auf Geldwäscheprävention spezialisierter Anbieter von Compliance-Produkten und -Dienstleistungen. Mehr als 1.500 Unternehmen, allesamt Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, schützt Kerberos mit seiner Arbeit vor den Folgen mangelnder Compliance sowie natürlich vor dem Risiko, von Dritten für Geldwäscheaktivitäten missbraucht zu werden. Das Unternehmen wurde Ende 2017 als Start-up an der Schnittstelle zwischen Legal und Tech gegründet. Kerberos hat heute, 2021, über 50 Mitarbeiter, darunter Analysten, Compliance-Manager, IT-Experten und Juristen.
LinkedIn Profil: Kerberos Compliance
Lena Olschewski
Lena Olschewski ist Juristin und Business Development & Compliance Senior Managerin bei Kerberos Compliance. Seit Juli 2022 ist Lena außerdem CEO von legeARTIS Compliance und ist somit bestens mit den Themen & aktuellen Geschehnissen rund um Geldwäscherecht, KYC, Compliance & Co. vertraut.
LinkedIn Profil: Lena Olschewski.
Florian Peters
Florian Peters ist Rechtsanwalt und seit 2020 als Senior Compliance Manager bei der KERBEROS Compliance-Managementsysteme GmbH tätig. Davor war Herr Peters mehrere Jahre bei zwei Großkanzleien im Bereich Kartellrecht tätig und hat dort Mandanten zu allen Fragen des Kartellrechts, einschließlich Themen der Compliance beraten. LinkedIn Profil: Florian Peters.
Weiterführende Informationen:
- BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
- PayTechLaw Beitrag zum Geldwäschegesetz
- PayTechLaw Beitrag zur Identifizierung
- PayTechTalk #65 – PayTechTalk #65 – PeP, FIU, KYC und All-Crime Ansatz? | GWG-Crashkurs
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